Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 59

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Ein­spruch zu erheben, ist somit angenommen.

Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt zwei Beschlüsse in aller Geschwindigkeit beschlossen, die aber durchaus im Zusammenhang mit all dem stehen, was wir heute Vormittag besprochen und jetzt gerade gefeiert haben: Wir haben es ermöglicht, dass wirklich alle, die bei uns leben, auch an den Europawahlen teilnehmen können. Ich glaube, das ist etwas, worüber wir uns freuen können. (Allgemeiner Beifall.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nut­zung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001 (218 d.B. sowie 6932/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Fasching übernommen. – Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Paul Fasching: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich auf die Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage vom 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, erstens gegen den Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und zweitens dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG die verfas­sungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Es liegen auch zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vor.

Ich frage: Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Daher kommen wir zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorlie­genden Beschluss des Nationalrats gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wieder um ein Handzeichen. – Auch hier ist die Stimmeneinhelligkeit gegeben.

 


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