Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 58

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Europawahl 2004 erlassen wird (250/A und 288 d.B. sowie 6920/BR d.B. und 6931/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 2 und 3 hat Herr Bundesrat Höfinger über­nommen. – Ich bitte um die Berichte.

 


Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Außenministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 und 23. September 2002 zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom samt Erklärungen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich kom­me daher zum Beschluss.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Europawahlordnung geändert und ein Bundesgesetz über die Europawahl 2004 erlassen wird.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Beschluss kom­men.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Berichterstattung hat uns die Vorschläge für die Abstimmung gebracht, und wir kom­men jetzt zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir ab über den Beschluss des Nationalrats vom 3. Dezember 2003 betreffend einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 und 23. September 2002 zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom samt Erklärungen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 3. De­zember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung geändert und ein Bundesgesetz über die Europawahl 2004 erlassen wird.

 


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