Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates fest.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Ich bitte weiters jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem Beschluss des Nationalrates im Sinne
des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über den
Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern,
der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik
Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik
zur Europäischen Union die Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. –
Dies ist ebenfalls die Stimmenmehrheit.
Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union die Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)
Wie Sie gehört haben, liegt ein Antrag der Bundesräte Roswitha Bachner, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich lasse über den Entschließungsantrag betreffend Erweiterung der Europäischen Union und innerösterreichische flankierende Maßnahmen abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist
die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Ich unterbreche nun die Sitzung.
(Die Sitzung wird um 12.07 Uhr unterbrochen und um 13.04 Uhr wieder aufgenommen.)
Vizepräsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Ich nehme
die unterbrochene Sitzung wieder auf.
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003
betreffend einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni
2002 und 23. September 2002 (2002/772/EG, Euratom) zur Änderung des Akts
zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des
Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom samt
Erklärungen (209 d.B. und 287 d.B. sowie 6930/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung geändert und ein Bundesgesetz über die
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