Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 62

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Herr Minister! Ich glaube nicht, dass die jetzt gewährten Mittel ausreichen. Faktum ist: Wir hier im Bundesrat sind die Ländervertreterinnen und -vertreter. Und in diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage: Wie werden Sie reagieren, wenn die einzelnen Maßnahmen und Initiativen betreffend die Arbeitslosen umgesetzt werden sollen? Soll jetzt stellvertretend das Land dafür einspringen, dass sich der Bund sukzessive aus diesen Bereichen zurückzieht? Wie wird man konkret vorgehen? – Das heißt, auch Sie werden in diesem Zusammenhang gefordert sein! (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.)

Wenn Sie sich die Jugendarbeitslosigkeit anschauen, dann ist klar, dass es dabei um sehr viele Bereiche geht. Es müssen nicht nur Maßnahmen per se getroffen werden, sondern es muss zum Beispiel sehr wohl auch das Berufsausbildungsgesetz novelliert werden – damit setzt man sich teilweise nicht wirklich intensiv auseinander –, um die Chance zu ergreifen, neue Berufe und neue Berufsbilder zu schaffen.

Es gibt schon entsprechende Pilotprojekte wie etwa die Schaffung von Ausbildungs­verbünden, die forciert werden müssten. Weiters müsste auch die Ausbildungsbe­reitschaft der Betriebe durch Anreizsysteme forciert werden. Aber natürlich muss auch die Qualität der gesamten Ausbildungsprojekte gesichert und forciert werden, von den Produktionsschulen bis zum trialen System, das sich sehr bewährt hat.

Es ist die Frage, ob es sich ein Land wie Österreich tatsächlich leisten kann oder auch leisten sollte, Kürzungen auf dem Rücken der Schwächsten durchzuführen. Es ist auch fragwürdig, wenn es eine Novellierung des Arbeitslosengesetzes in Bezug auf die Nebenerwerbslandwirte gibt, was an sich sehr okay ist, aber es betrifft eben nur ein Klientel von 200 Menschen. Die Frage ist doch: Wer kümmert sich um den Rest der 248 000 Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind?

In diesem Sinne daher auch ein Appell an die Regierungsparteien beziehungsweise deren Abgeordneten, sich auch in den Ländern dieses Problems vermehrt anzu­nehmen. So, wie es jetzt aussieht, ist es an der Zeit, auch in den Ländern das umzu­setzen, was ich bundesweit für einen wesentlichen Punkt halte, nämlich die Einführung einer Anwaltschaft für Arbeitslose, sodass genau diese Menschen Rückendeckung be­kommen und ihnen zu ihrem Recht verholfen wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

13.21

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Wimmler. – Bitte.

 


13.22

Bundesrätin Herta Wimmler (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Gerade jener Punkt, den Frau Kollegin Lichtenecker zuletzt angeschnitten hat, hat mich bewegt, zu diesem Punkt zu reden. Ein mir wichtiger Punkt dieses Abänderungsantrags ist die weitere Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche. Sie wissen, dass seit Herbst 2002 ein Sonderprogramm für Jugendliche umgesetzt wird, wobei 200 Mil­lionen € für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung zur Verfügung stehen.

Da wir weiterhin – und ich denke, das steht wohl überall – das EU-Land mit der niedrigsten Jugendarbeitslosigkeit bleiben wollen und jeder Jugendliche ohne Be­schäf­tigung einer zu viel ist – das ist mir vollkommen klar, denn ich habe sehr viel mit Ju­gendlichen zu tun –, muss neben den angeführten Maßnahmen ein Sonder­programm zur Fortführung der Jugendausbildungssicherung gestartet werden, und das ist nun die Initiative „Jobs for You(th)“. Sie wird 2004 gestartet, und es werden für diesen


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