Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 74

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gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Schließlich bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, die Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies wieder Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, die Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufas­sung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz zur Kenntnis zu nehmen, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz) erlassen wird, das Einkommensteuergesetz 1988, das Bundesfinanzgesetz 2003 und das Bundesfi­nanz­gesetz 2004 geändert werden, ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2003 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2003 – BÜG 2003), erlassen wird, das ERP-Fonds-Gesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen erlassen wird sowie das ASFINAG-Gesetz geändert wird (Wachstums- und Standortgesetz 2003) (313 d.B. und 324 d.B. sowie 6921/BR d.B. und 6935/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (325 d.B. sowie 6922/BR d.B. und 6936/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Pensions­kas­sengesetz geändert werden (276 d.B. und 326 d.B. sowie 6937/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend eine Änderung von Anhang II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (295 d.B. und 327 d.B. sowie 6938/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 7 bis 10 hat Herr Bundesrat Wolfinger übernom­men. Ich bitte um die Berichte.

 


Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung erlassen wird, das Ein­kom­mensteuergesetz 1988, das Bundesfinanzgesetz 2003 und das Bundesfinanzge-


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