Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 87

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eingehe, möchte ich schon darauf hinweisen, welches Erbe wir im Jahr 2000 übernom­men haben.

Unser Erbe: Wir müssen bei einem Bundesbudget in der Höhe von 60 Milliarden € allein für die Zinsen für die aufgenommenen Schulden jährlich 7 Milliarden € zahlen! Als seinerzeit ein Bundeskanzler Kreisky die Regierung übernommen hat, hat er ein ausgeglichenes Budget übernommen; das Defizit betrug damals 1,2 Milliarden Schil­ling. Das entspräche heute sicher einem anderen Wert, aber die Relation: Das Defizit betrug 0,7 Prozent des BIP – so hatte er es übernommen –, die gesamte Staatsschuld betrug 12 Prozent.

Wir haben – wieder in diesen Quoten ausgedrückt – ein Defizit von 3 Prozent über­nom­men, die gesamte Staatsverschuldung lag bei über 60 Prozent! – Das sind die Unterschiede. Und wir können nicht von einem Tag auf den anderen das Budget sanieren, aber Folgendes ist uns gelungen: im Jahr 2001 ein Überschuss und im Jahr 2002 trotz Hochwasserkatastrophe ein nahezu ausgeglichenes Budget mit einem Defizit von 0,1 Prozent. (Bundesrat Konecny: Budget nicht! Maastricht, mit Ländern und Gemeinden!) Das sind die Unterschiede in der Finanzpolitik heute.

Wir hatten im Jahr 1999 – und das ist jetzt für Sie, Herr Bundesrat Schimböck – eine Ausgabenquote von 52 Prozent des Bruttosozialproduktes. Wo, glauben Sie, liegt sie heute? – Unter 50 Prozent, weil wir Ausgaben gekürzt haben, wirklich Ausgaben ge­kürzt haben!

Wir haben seit dem Jahr 2000 über 13 000 Planstellen nicht mehr nachbesetzt, und zwar natürliche Pensionsvorgänge, weil wir über 70 Verwaltungsreform-Projekte laufen haben und E-Government betreiben.

Ich lade Sie ein, gehen Sie mit mir auf ein Finanzamt und schauen Sie, wie dort heute die Steuererklärung elektronisch gemacht wird. Dort arbeitet ein virtueller Finanz­beamter (Bundesrat Konecny: Einen wirklichen könnt ihr euch ja nicht mehr leisten!), also der Computer bearbeitet die Steuererklärung; binnen 24 Stunden bekommen Sie schon den Bescheid. Das sind unsere Verwaltungsreformmaßnahmen! Ein Drittel besetzen wir nicht mehr nach, ein Drittel wird für Auskunftsstellen zur Verfügung stehen – jeder Standort verfügt über eine genormte Informationsstelle, wo man sich Rat holen kann, vor allem als Arbeitnehmer, weil man sich keinen Steuerberater leisten kann, auch für KMUs –, und ein Drittel der Bediensteten setzen wir zur verstärkten Korruptionsbekämpfung ein.

Der Vorruhestand wurde nur in jenen Fällen gewährt, wo durch Wegfall einer Aufgabe für den Betreffenden keine Arbeit mehr vorhanden war. Zum Beispiel in der Bundes­polizeidirektion hätten wir das Problem gehabt, dass durch Kompetenzverlagerungen im Zuge der Verwaltungsreform 2000 70 Hofräte keine Beschäftigung mehr gehabt hät­ten und spazieren gegangen wären. Deshalb haben wir für diese Personen einen vorzeitigen Ruhestand ermöglicht, der mit dem heurigen Jahr ausgelaufen ist. Dieser vorzeitige Ruhestand hat insgesamt 3 300 Personen betroffen, ist also nicht zu ver­gleichen mit den 13 000 Planstellen, die wir bisher durch Nichtnachbesetzung abge­baut haben. Wir werden bis zum Ende der Legislaturperiode noch weitere 10 000 Per­sonen abbauen.

Zum Vergleich Wien: In Wien hat man in dieser Zeit überhaupt niemanden abgebaut. (Bundesrat Konecny: Deshalb funktioniert es ja!) Wien ist auch bei den Bezügen „spitze“. Bei uns beträgt der höchste Bezug 7 000 €, in Wien beträgt der höchste Spitzenbezug eines Beamten 13 300 €. Das ist Wien!

 


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