Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 89

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Verfügung stelle und dafür Pacht verlange, dann kann ich auf Grund dieses Er­kenntnisses die gesamte Vorsteuer abschreiben. Wir haben das hochgerechnet, wir schätzen, dass das, weil das schon intensiv beworben wird, bei der Umsatzsteuer zu einem Einnahmenausfall von bis zu 500 Millionen € führen kann – und da muss man gegensteuern.

Natürlich gibt es Probleme bei einem solchen Gegensteuern. Wenn man das in das private Eigentum überführt – da hat bisher der Zeitraum 10 Jahre gegolten –, und die 20 ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) Dann hat man Probleme bei Leasing-Finanzierungen von Gemeinden. Aber bitte, man muss doch sehen, was durch dieses Urteil auf uns zukommt, denn bei der langen Abschreibungsdauer bekommt man dann die Um­satzsteuer mit der Eigenverbrauchsbesteuerung erst in 20, 30 Jahren stückweise herein, und jetzt hat man den großen Einnahmenausfall durch den Vorsteuerabzug. Das wird weiter ein Thema bleiben, das müssen wir diskutieren. Dazu muss sich auch die Wirtschaft bekennen. Man muss sich fragen: Ist es wert, dass sich eine bestimmte Personengruppe, die Villenbesitzer ist, auf diese Weise die Umsatzsteuer holen kann und wir um 500 Millionen € weniger für die Steuerreform haben?

Darüber muss man sich im Klaren sein, und das wird auch Thema bleiben. Wir suchen nach Lösungen, die eine Zustimmung finden können. Nur möchte ich, bitte, sagen: Es hat in diesen Fällen der Finanzausschuss des Nationalrates zweimal zugestimmt. Ich finde es eigentlich bemerkenswert, wenn man zu den eigenen Abgeordneten im eige­nen Klub kein Vertrauen hat und einer Regelung zugestimmt wird, die dann im Plenum ausgehebelt wird. Also das ist eine Frage, die sich die Klubs intern ausmachen müssen. (Bundesrat Konecny: Von welchem Klub sprechen Sie jetzt?) Von ver­schiedenen Parlamentsklubs, die dieser Regelung dann nicht zugestimmt haben.

Wir werden weitere Diskussionen zu diesem Thema führen, und es wird sicherlich noch­mals die Umsatzsteuer zur Debatte stehen. (Bundesrat Konecny: Könnten Sie präziser werden?) Es war ein einstimmiger Beschluss im Finanzausschuss. Alle dort vertretenen Parteien haben dieser Regelung zugestimmt, und dann wurde dieser nicht mehr zugestimmt, weshalb es zur Absetzung dieser Materie gekommen ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.08

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Beschluss des Nationalrats vom 3. Dezember 2003 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung erlassen wird, das Einkommensteuergesetz 1988, das Bundesfinanzgesetz 2003 und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden, ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2003 bewilligt werden (Budgetüberschreitungs­gesetz 2003), erlassen wird, das ERP-Fonds-Gesetz und das Ausländerbeschäfti­gungs­gesetz geändert werden, das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen erlassen wird sowie das ASFINAG-Gesetz geändert wird.

 


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