Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 94

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15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landesleh­rer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensions­gesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Bundes­bediensteten-Sozialplangesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Wache­bediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Auslandszulagen- und –hilfeleis­tungs­gesetz, das Mutterschutzgesetz, das Väter-Karenzgesetz, die Reisegebüh­renvorschrift, das Einsatzzulagengesetz, das Unterrichtspraktikumgesetz, das Universitäts-Abgeltungsgesetz und das Akademie der Wissenschaften-Gesetz geändert werden sowie das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geschaffen wird (2. Dienstrechts-Novelle 2003) (283 d.B. und 320 d.B. sowie 6923/BR d.B. und 6943/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert wird (Bediens­tetenschutz-Reformgesetz – BS-RG) (284 d.B. und 321 d.B. sowie 6944/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte gleichfalls unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 15 und 16 hat Herr Bundesrat Gruber über­nommen. Ich darf ihn um die Berichterstattung bitten.

 


Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensions­ge­setz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Bundesbediens­teten-Sozialplangesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Mutter­schutz­gesetz, das Väter-Karenzgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Einsatz­zulagen­gesetz, das Unterrichtspraktikumgesetz, das Universitäts-Abgeltungsgesetz und das Akademie der Wissenschaften-Gesetz geändert werden sowie das Militär­berufs­förderungsgesetz 2004 geschaffen wird (2. Dienstrechts-Novelle 2003):

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher von einer Verlesung Abstand nehmen.

Ich komme sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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