Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 95

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Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich von einer Ver­lesung Abstand nehmen kann.

Ich komme sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Reisenberger. – Bitte.

 


15.24

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Die 2. Dienstrechts-Novelle 2003 ist ein sehr umfangreiches Paket – man hat ja bereits bei der Berichterstattung gehört, was da alles aufzuzählen ist – und ist, was ihren Inhalt betrifft, massiv unterschiedlich zu bewerten. Es gibt darin etliche Punkte, die durchaus okay sind, die durchaus auch in unserem Sinne sind, wo durchaus auch gemeinsam gute Arbeit geleistet wurde und gegenseitige Vorstellungen umgesetzt wurden.

Natürlich ist der Abschluss der Gehaltsrunde im öffentlichen Dienst positiv zu sehen – darüber gibt es keine Diskussion. Ich glaube, dass dies auch Anlass dazu geben sollte, den Beamtinnen und Beamten – auch jenen, die in diesem Haus tätig sind –, die tag­täglich ihre Arbeit, die nicht immer ganz einfach ist, auch für uns verrichten, einen Dank auszusprechen. Ein recht herzliches Dankeschön dafür!

Ebenfalls zu begrüßen ist die Regelung der Erweiterung des Rechtes auf Teilzeit. Die­ses Recht auf Teilzeit ist gerade für Frauen wichtig, sollte aber auch für Männer die Möglichkeit bieten, bei ihren Kindern zu sein, und ist daher als sehr positiv zu sehen. Ich glaube, wir müssen aber gerade bei diesem Punkt auch noch berücksichtigen und uns genau ansehen, wie die Bewertung dieser Zeiten im Hinblick auf ihre Anrechnung für die Pension tatsächlich erfolgt. Ich sehe nämlich – und das ist jetzt keine politische, sondern ganz einfach eine gewerkschaftliche Frage, die jeder von uns eigentlich ge­nauso sehen muss – die Gefahr, dass es, wenn hier andere Bewertungskriterien zu­grunde gelegt werden, zu einer Schlechterstellung bei der Pension kommen könnte. Ich denke daher, dass man sich diese Bewertungen noch genau wird ansehen müs­sen.

Ich meine aber, dass wir damit nicht sagen können, es sei alles erledigt, sondern dass wir die Aufgabe haben und aufgefordert sind, auch für viele andere, möglichst alle an­deren Berufsgruppen solche Regelungen zu finden und solche Anstrengungen zu unternehmen, um diesen ebenfalls ein derartiges Recht zukommen zu lassen.

Negativ und für meine Fraktion jedenfalls inakzeptabel sind aber zum Beispiel jene Re­gelungen, mit denen das Dienstrecht an die Universitätsreform 2002 angepasst werden soll. Sie kennen die diesbezügliche Diskussion, Sie wissen es auch: Wir waren aus guten Gründen gegen das Universitätsgesetz als solches. Wir sind daher aus den glei­chen Gründen auch – das ist die logische Folgerung – gegen die Anpassung des Dienst­rechtes an dieses Gesetz.

 


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