Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 99

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15.39

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zuerst noch einen Satz zu Herrn Kollegen Reisenberger sagen. Weil die Lehrersituation in Wien ja offensichtlich so dramatisch ist, muss ich ihn schon fragen: Haben sich da immer alle an die Dienstpostenpläne gehalten? Wie hat man sich darauf vorbereitet? Bei uns in Salzburg sind auch 155 Personen in den Vorruhestand gegangen. Da haben sich eben die Schulaufsicht und auch die Schulleitungen darauf vorbereitet, und man hat bereits im September beim Erstellen der Stundenpläne berücksichtigt, dass im Dezember ein Wechsel stattfinden wird – und hat nicht die Sache einfach herankommen lassen und dann über die Medien diese Panik verbreitet. – Diese Frage möchte ich hier nur stellen, denn auch das muss einmal gesagt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Dienstrechts-Novelle als solche ist das Ergebnis der Sozialpartnerverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Regierung. Die Inhalte derselben sind, wie wir schon gehört haben, eine ganze Fülle an Gesetzen. Ich möchte drei hervorheben, weil sie mir besonders positiv aufgefallen sind.

Erstens: Das Verwaltungspraktikum löst die Eignungsprüfung ab. Junge Menschen müssen sich heute in der Bildung sehr rasch entscheiden, welcher der richtige Beruf für sie ist, wofür sie geeignet sind. Maturanten, Absolventen der mittleren Schulen, Uni-Absolventen und Personen mit abgeschlossener Lehre haben die Möglichkeit, für die Dauer von maximal einem Jahr ein Ausbildungsverhältnis mit dem Bund einzugehen. Das Verwaltungspraktikum leistet daher, so glaube ich, eine wertvolle Entschei­dungs­hilfe und erreicht auch eine Steigerung der Qualität der Fachkräfte.

Das zweite Gesetz ist das Militärberufsförderungsgesetz. Dieses ermöglicht Militärper­sonen einen besseren Wiedereinstieg in das private, zivile Leben. Es ermöglicht die Ausbildung im Ausland, es kann auch während des Dienstverhältnisses eine ent­sprechende Berufsförderung erfolgen. Der Bund trägt die Kosten und zusätzlich wird dem Prinzip des lebenslangen Lernens beziehungsweise der Weiterbildung besonders Rechnung getragen.

Das dritte Gesetz ist das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz. Sicherheit und Gesund­heits­schutz sind besondere Anliegen. Arbeit darf und soll nicht krank machen. Dieses Arbeitnehmerschutzgesetz wurde bereits mit diesem Ziel reformiert, jetzt soll es auch für den Bundesdienst Geltung erlangen, um unnötigen Verwaltungsaufwand hintanzu­stellen und Einsparungspotentiale zu nutzen. Das Ziel durch diesen Bediensteten­schutz ist, Dienstunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Krankheiten zu vermeiden.

Alles in allem ist dies ein gutes Reformgesetz und ganz im Sinne eines sparsamen Umganges mit Steuermitteln. (Beifall bei der ÖVP.)

15.42

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


15.43

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Es ist tatsächlich schade, dass nicht differenziert abgestimmt wird, sondern eine Unmenge an Änderungen in einem Text enthalten ist; es gäbe nämlich sehr wohl Verbesserungen in der vorliegenden Fassung, denen wir zustimmen könnten. Einerseits gebe ich Herrn Bundesrat Saller Recht, es hat natürlich Vorteile, Verwaltungspraktika im Bundesdienst einzuführen. Andererseits muss man aber klarstellen, was die Ziele und Aufgaben davon sind. Man muss entsprechend nach einem bestimmten Zeitraum evaluieren, ob das tatsächlich zielgerichtet ist.

 


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