Bestätigung von Wien bekommen, wie viele Vollbeschäftigungsäquivalente Wien derzeit ausnützt. Das ist wirklich ein Skandal! Alle Bundesländer können es, Wien kann es nicht! (Bundesrat Bader: Wien ist anders!)
Übrigens – ich habe mir extra nochmals das Protokoll durchgelesen – hat Herr Bürgermeister Häupl diesem Schlüssel damals zugestimmt. (Bundesrat Schennach: Das ist jetzt schon die Rede des Landesparteiobmannes?! – Bundesrat Konecny: Das ist auch die Länderkammer! Da darf er!) – Oder der Herr Landeshauptmann von Wien, weil wir eine Länderkammer sind. Der Landeshauptmann von Wien hat im Oktober 2000 ohne Einspruch – kein einziger Einspruch! – diesem Schlüssel zugestimmt. Die damalige Landesfinanzreferentin, Frau Stadträtin Brigitte Ederer, die im Verhandlungskomitee war, hat extra empfohlen, dem gesamten Paktum zuzustimmen. – Stichwort „Pakttreue“.
Darum sage ich, ich freue mich schon auf den Prozess, den der Herr Landeshauptmann immer ankündigt. (Bundesrat Konecny: Da werden Sie sich wundern!) – Ich wundere mich nicht, aber jemand anderer.
Jetzt haben wir als Angebot für Wien
gesagt, wenn ihr die Zahlen nicht vorlegen könnt und nicht zu diesem Ergebnis
kommt, dann ermitteln wir den Stand auf der Grundlage, wer eine Bildungszulage
erhält. Das begünstigt Wien extrem, denn Wien hat etliche Lehrer in der
Verwaltung eingesetzt, zum Beispiel beim Stadtschulrat. Diese bekommen jetzt
auch Mittel, werden auch mit dazugerechnet. Da wäre es doch fair, wenn Wien
schon den Stand überschreitet, wenn Wien schon einen Teil vom Bund abgegolten
bekommt, nämlich 600 Lehrer, dass Wien auch einen eigenen finanziellen Beitrag
dazu leistet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.54
Vizepräsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Morak! Darf ich Sie als
Vertreter des eigentlich Zuständigen fragen: Wollen Sie noch ein Schlusswort haben? –
Nein. (Heiterkeit des Bundesrates Konecny. – Bundesrat Schennach:
Erklärung aus niederösterreichischer Sicht!)
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrecht 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Auslandszulagen- und –hilfeleistungsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Väter-Karenzgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Einsatzzulagengesetz, das Unterrichtspraktikumgesetz, das Universitäts-Abgeltungsgesetz und das Akademie der Wissenschaften-Gesetz geändert werden sowie
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