Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 172

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Kärnten wird künftig in der Gentechnikfrage vollkommen frei entscheiden können. Es wird ein generelles Verbot von gentechnisch veränderten Organismen in Schutzzonen wie Naturschutzgebieten geben, und das Freisetzen von gentechnisch veränderten Organismen wird in Kärnten bewilligungspflichtig sein. Sobald die endgültige Ent­scheidung der EU vorliegt, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung übermittelt.

Neben anderen Bundesländern haben auch Slowenien und Friaul-Julisch Venetien an dem Kärntner Gesetz Interesse bekundet. Kärnten hat einen sehr geschickten Ansatz gewählt, die anderen Bundesländer könnten dem Beispiel folgen. – So steht es in den Zeitungen.

Im Folgenden werde ich sagen, was ich mir denke oder was die Landwirtschaft sich denkt.

Mit gemischten Gefühlen betrachtet die Kärntner Landwirtschaft das Gentechnik-Vor­sorgegesetz; ich orte eine Fußangel dabei. Die Kärntner Landwirte sind nicht für gen­technisch veränderte Organismen, das muss ich auch sagen, aber es darf nicht permanent neue Auflagen geben, die die Bauern praktisch unter Druck bringen.

Die Fragen der Koexistenz und der Haftung sind noch offen. Wenn Felder von Bauern aus zwei verschiedenen Bundesländern – ich denke da an die Steirer – sozusagen aneinander grenzen, kann es durch Bestäubung zu einer Gentechnik-Verseuchung der Ernte kommen.

Ungeklärt ist auch die Haftungsfrage, wenn ein Bauer in gutem Glauben gentechnisch veränderten Mais aussät.

Ich fordere, dass den Kärntner Bauern die verschärften Auflagen finanziell abgegolten werden, sonst kann es kein Ja zu dem Gesetz geben. Wie sollen denn wir Kärntner Bauern das Kunststück schaffen, höchste Qualität zu kleinsten Preisen zu bieten be­ziehungsweise zu produzieren?

Wir von der Volkspartei befürworten dieses Gesetz und werden dem Internationalen Über­einkommen unsere Zustimmung gerne geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.55

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


20.56

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Ing. Gruber, jetzt haben Sie mich ein bisschen überrascht. Ich habe eigentlich gedacht, es geht um den Sortenschutz, und das hat gar nichts mit Gentechnik zu tun. Ich weiß nicht, weshalb Sie da jetzt so ab­geschweift sind. Das ist mir ein Rätsel.

Was mich noch überrascht hat, war, dass Sie den internationalen Handel ins Spiel gebracht haben, wo wir doch im Ausschuss gehört haben, dass es diesen in Österreich gar nicht gibt.

Was mich im Ausschuss allgemein noch überrascht hat, war die Aussage der Beam­ten, dass das Landwirteprivileg jetzt erst definitiv festgeschrieben wird und dass das eine Verbesserung sei. Das stimmt natürlich irgendwo, wenn man es genau nimmt, aber das Landwirteprivileg wird deshalb festgeschrieben und definiert, weil es in die­sem Übereinkommen beschnitten wird. (Bundesrat Ing. Franz Gruber: Tun Sie nicht immer nachplappern!) Ich habe es nicht nur nachgeplappert, ich habe es sogar nachgelesen, ganz genau.

 


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