Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 173

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Die UPOV-Akte 1978 legt die Züchterrechte noch fest auf die gewerbliche Nutzung, das heißt, die Aussaat von selbst gewonnenem Saatgut war nicht betroffen. In der Revision 1991 umfassen die Züchterrechte „die Erzeugung und Vermehrung, die Auf­bereitung für Vermehrungszwecke, das Feilhalten, den Verkauf oder sonstigen Ver­trieb, die Ausfuhr, die Einfuhr, die Aufbewahrung“ zu einem der oben angeführten Zwecke. Das heißt, für all das muss der Bauer jetzt die Zustimmung des Züchters einholen.

Jetzt kommen wir zur so genannten Definition des Landwirteprivilegs ein paar Seiten weiter hinten.

„Abweichend von Artikel 14 kann jede Vertragspartei in angemessenem Rahmen und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Züchters das Züchterrecht in bezug auf jede Sorte einschränken, um es den Landwirten zu gestatten, Erntegut, das sie aus dem Anbau einer geschützten Sorte oder einer in Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe a Nummer i oder ii erwähnten Sorte im eigenen Betrieb gewonnen haben, im eigenen Betrieb zum Zwecke der Vermehrung zu verwenden.“

„In angemessenem Rahmen und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Züchters“ – das heißt, es ist sehr wohl eingeschränkt.

Das Ganze ist dann noch eine freigestellte Ausnahme, und wie wir heute schon gehört haben, ist diese UPOV-Akte ohnehin schon umgesetzt im Sortenschutzgesetz 2001, für das Sie (in Richtung Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll), glaube ich, noch nicht verant­wortlich sind.

Die freigestellte Ausnahme für das Landwirteprivileg ist bei diesem Sortenschutzgesetz leider vergessen worden.

Ich frage mich jetzt, wozu wir dieses Übereinkommen noch beschließen, wenn wir es ohnehin schon mittels eines Gesetzes umgesetzt haben und es noch viele andere EU-Staaten gibt, die dieses Übereinkommen noch nicht unterzeichnet haben.

Wir haben keine große internationale Saatgutindustrie, die wir schützen müssten, aber wir haben viele kleine Bauern, die wir schützen müssen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.58

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gudenus. (Die Bundesräte der SPÖ versammeln sich, um sich kurz zu beraten. – Zwi­schenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ich stelle nicht fest, dass der Ablauf der Sitzung so gestört ist, dass wir unterbrechen müssen.

 


20.59

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Das heutige Gesetz bietet die Möglichkeit, festzustellen – Kollege Gru­ber hat das Wesentliche schon ausgeführt –: Am kärntnerischen Wesen kann die österreichische Landwirtschaft genesen.

Wenn das gesagt wird und wenn das eintrifft, dann stimme ich diesem Gesetz zu. Es wird eine große Zukunft haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.59

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. (Bundesrat Konecny: Er zieht es soeben zurück!) Er zieht zurück, gut.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach, den ich aber nicht im Saal sehe. (Bundesrat Konecny: Zieht auch zurück!) Zieht auch zurück.

 


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