Herr Bundesminister,
ich erteile Ihnen das Wort.
21.00
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich werde mich sehr kurz halten, muss aber doch zu ein paar Themen etwas sagen.
Die neuerliche Revision der UPOV wurde notwendig, um eine Anpassung WTO/TRIPs-Abkommen und den Beitritt supranationaler Organisationen zur UPOV überhaupt erst zu ermöglichen. Es existieren in der EU momentan zwei Sortenschutz-Systeme – eines in der Europäischen Union, eines in Österreich, das umzusetzen ist.
Dazu, was Sie in der Frage Züchterprivileg zitiert haben, Frau Bundesrätin Kerschbaum – und darauf möchte ich eingehen –, ist anzumerken, dass im Sortenschutzrecht das so genannte Züchterprivileg explizit verankert und damit die Verwendung einer geschützten Sorte als Ausgangsprodukt für die Züchtung ganz klar und deutlich auch im Sinne der Landwirtschaft und auch im Sinne vor allem der kleinen und mittelbäuerlichen Betriebe eindeutig abgesichert ist.
Wir haben eine neue Diskussion vor uns – das sei auch angemerkt, das müssen wir in diesem Zusammenhang diskutieren –, nämlich die Diskussion um die Biopatentrichtlinie. Und ein starkes Sortenschutzrecht, basierend auf der Umsetzung von UPOV, das heute auch hier im Bundesrat entsprechend diskutiert wurde, wird uns eine stärkere Diskussion in Bezug auf die Biopatentrichtlinie ermöglichen.
Im Übrigen ist auch die Aussage falsch, dass die anderen europäischen Länder sich von dieser Idee verabschiedet hätten. Dänemark, Deutschland, Finnland, die Niederlande, Schweden und England sind der Akte bereits 1991 beigetreten. Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Portugal und Spanien bereiten derzeit so wie wir die Umsetzung vor.
Keine Rede davon also, dass wir allein
sind! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP,
den Freiheitlichen und bei Bundesräten der SPÖ.)
21.02
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall, wie ich sehe. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die an der Abstimmung teilnehmen wollen, ihre Plätze einzunehmen.
Ich beginne jetzt mit dem Abstimmungsvorgang.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Ferner bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu
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