erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.
Der Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG, den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
21. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001,
das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das
Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003 und das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991
geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2003 – WRÄG 2003)
(260 d.B. und 333 d.B. sowie 6928/BR d.B. und 6949/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Die
Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Saller übernommen. Ich bitte um
den Bericht.
Berichterstatter Josef Saller: Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Beschluss
des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001,
das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das
Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003 und das
Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert werden –
Wehrrechtsänderungsgesetz 2003. (Vizepräsident
Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der
Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003
mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Als erstem Redner
erteile ich Herrn ... (Bundesrat
Ing. Franz Gruber: Abstimmen!) –
Herr Präsident Gruber, diese Anordnung obliegt dem Herrn Präsidenten!
Ich höre, Herr
Kollege Schennach hat seine Wortmeldung zurückgezogen.
Eine weitere
Wortmeldung liegt von Herrn Kollegem Mag. Gudenus vor.
Wünschen Sie das
Wort? (Rufe bei der ÖVP:
Zurückgezogen! – Bundesrat Mag. Gudenus –
auf dem Weg zum Rednerpult –: Auch zurückgezogen! – Allgemeine Heiterkeit
und Beifall.)
Also ich bin
davon informiert, dass ÖVP und SPÖ ihre Redner kollektiv zurückgezogen
haben – und soeben auch die Grünen, höre ich. Von den Freiheitlichen liegt
eine solche Erklärung nicht vor, wir können darüber auch nicht verfügen, aber
Herr Kollege Gudenus hat seine Wortmeldung jetzt jedenfalls zurückgezogen.
Wir kommen nun
zur Abstimmung (Unruhe im Saal – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen), und
ich bitte, den Abstimmungsvorgang, der erbeten wurde, nicht zu unterbrechen.
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