Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 176

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturfinan­zie­rungsgesetz, das Hochleistungsstreckengesetz, das Bundesgesetz zur Errich­tung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegs­gefangenenentschädigungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Angestelltengesetz geändert werden und mit dem das Bahn-Betriebsver­fas­sungsgesetz aufgehoben wird (Bundesbahnstrukturgesetz 2003) (311 d.B. und 340 d.B. sowie 6925/BR d.B. und 6950/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 22. Punkt der Tagesordnung: Bundesbahnstrukturgesetz 2003.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber übernommen. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Schieneninfrastruk­turfinanzierungsgesetz, das Hochleistungsstreckengesetz, das Bundesgesetz zur Er­rich­tung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegs­gefangenenentschädigungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Ange­stell­ten­gesetz geändert werden und mit dem das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz aufge­hoben wird.

Der Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich kann daher von einer Verlesung Abstand nehmen.

Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass Artikel 1 § 54 Abs. 10 des Bundesbahn­gesetzes 1992 sowie Artikel 2 § 11 Abs. 1 des Schieneninfrastrukturgesetzes gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Einspruchsrecht des Bundes­rates unterliegen.

Ich habe aber auch noch folgende Druckfehlerberichtigung anzubringen: Der letzte Satz des narrativen Teiles des Berichtes soll richtig heißen:

Ein von den Bundesräten Boden und Kollegen eingebrachter begründeter Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, er­hielt nicht die erforderliche Mehrheit. – Soweit die Druckfehlerberichtigung.

Schließlich komme ich zum Antrag des Ausschusses.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Dr. Hlavac das Wort.

 


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