Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. –
Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist angenommen.
22. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz,
das Hochleistungsstreckengesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer
„Brenner Eisenbahn GmbH“, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz,
das Arbeitsverfassungsgesetz und das Angestelltengesetz geändert werden und mit
dem das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz aufgehoben wird
(Bundesbahnstrukturgesetz 2003) (311 d.B. und 340 d.B. sowie
6925/BR d.B. und 6950/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 22. Punkt der Tagesordnung: Bundesbahnstrukturgesetz 2003.
Die
Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber übernommen. Ich
bitte ihn darum.
Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Bericht des Ausschusses für Verkehr,
Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom
4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesbahngesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Hochleistungsstreckengesetz,
das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, das
Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das
Arbeitsverfassungsgesetz und das Angestelltengesetz geändert werden und mit
dem das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz aufgehoben wird.
Der
Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich kann daher von einer
Verlesung Abstand nehmen.
Ausdrücklich
weise ich darauf hin, dass Artikel 1 § 54 Abs. 10 des Bundesbahngesetzes 1992
sowie Artikel 2 § 11 Abs. 1 des Schieneninfrastrukturgesetzes
gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem
Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegen.
Ich habe aber
auch noch folgende Druckfehlerberichtigung anzubringen: Der letzte Satz des
narrativen Teiles des Berichtes soll richtig heißen:
Ein von den
Bundesräten Boden und Kollegen eingebrachter begründeter Antrag, gegen den
gegenständlichen Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, erhielt
nicht die erforderliche Mehrheit. – Soweit die Druckfehlerberichtigung.
Schließlich komme
ich zum Antrag des Ausschusses.
Der Ausschuss für
Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am
16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen
den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem
Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Als erster
Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Dr. Hlavac das Wort.
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