Fraktionen die
enge Verbundenheit – ihre persönliche oder als Gruppe – mit der
politischen Willensbildung in ihrem jeweiligen Bundesland betont haben.
Gibt dieser
einstimmige Beschluss der Landeshauptleutekonferenz niemandem von den
Regierungsfraktionen zu denken? Ist es nicht so, dass wir als die Länderkammer
uns erst dann überhaupt mit diesem Gesetz befassen sollten – geschweige
denn, ihm zustimmen sollten –, wenn diese Aussprache in einer
befriedigenden Art und Weise stattgefunden hat?
Die sozialdemokratischen Bundesräte haben im Ausschuss einen Einspruchsantrag vorgelegt, in dem wir unsere wohl begründeten und heute durchaus wiederholten sachlichen Argumente gegen diese Reform zusammengefasst haben. Dieser Einspruchsantrag ist mit Ihrer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir haben uns daher entschlossen – und das ist mehr als ein Stückchen Taktik zu später Stunde –, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, Herr Staatssekretär – ich würde sagen, sozusagen innerhalb offener Frist –, diese Besprechung, eingehende Beratung unter Einbeziehung von Experten mit den Landeshauptleuten durchzuführen.
Wir schlagen Ihnen einen Einspruch vor, der
ausschließlich und allein auf diese Einwände der Landesregierungen abstellt.
Wenn Sie, meine
Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, diesem Einspruchsantrag
zustimmen, dann unterschreiben Sie kein einziges unserer sachlichen Argumente.
Sie stimmen für einen Einspruch, der in der Verfassungspraxis Österreichs
nichts anderes bedeuten kann, als dass das Gesetz in den Nationalrat
zurückgeht.
Sie können dort
mit der Mehrheit, die sich ja über Weihnachten nicht ändert – das würde
ich mir wünschen, aber das kriege ich nicht vom Christkind –, dieses
Gesetz erneut beschließen. Aber Sie geben dem Herrn Verkehrsminister und seinem
Staatssekretär – wer immer sich da angesprochen fühlt – die
Gelegenheit, einer Forderung unser aller Landeshauptleute nachzukommen. Ich
glaube, dass dies wert ist, sich das ernsthaft zu überlegen.
Ich stelle also
namens der sozialdemokratischen Bundesräte den Antrag, im Rahmen des
Einspruchsrechtes des Bundesrates gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates
betreffend das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 Einspruch zu erheben.
Wenn Sie dazu
nicht ein gutes Argument haben – Sie sind eingeladen, es vorzubringen –
oder wenn Sie dazu nicht ja sagen, dann weiß ich nicht, mit welchem Recht Sie
ein nächstes Mal das Wort „Föderalismus“ in den Mund nehmen. (Beifall bei
der SPÖ und den Grünen.)
23.18
Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Mag. Kukacka.
Ich erteile dieses.
23.18
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Mag. Helmut Kukacka: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf einige
Punkte, die meine Vorredner angesprochen haben, eingehen.
Erstens einmal
ist gesagt worden, wir, die Regierung, hätten im Zuge unserer Reformbemühungen
sozusagen die Eisenbahner diffamiert oder an den Pranger gestellt. (Bundesrat
Konecny: Das kann man ja dem Protokoll entnehmen! –
Bundesrat Kraml: Laufend, Herr
Staatssekretär!)
Ich halte hier eindeutig fest, meine Damen und Herren: Es muss auch der Regierung möglich sein, die Wahrheit zu sagen (Bundesrat Kraml: Aber ohne Diffamierung!) und
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