Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 206

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Fraktionen die enge Verbundenheit – ihre persönliche oder als Gruppe – mit der politi­schen Willensbildung in ihrem jeweiligen Bundesland betont haben.

Gibt dieser einstimmige Beschluss der Landeshauptleutekonferenz niemandem von den Regierungsfraktionen zu denken? Ist es nicht so, dass wir als die Länderkammer uns erst dann überhaupt mit diesem Gesetz befassen sollten – geschweige denn, ihm zu­stimmen sollten –, wenn diese Aussprache in einer befriedigenden Art und Weise stattgefunden hat?

Die sozialdemokratischen Bundesräte haben im Ausschuss einen Einspruchsantrag vor­gelegt, in dem wir unsere wohl begründeten und heute durchaus wiederholten sach­lichen Argumente gegen diese Reform zusammengefasst haben. Dieser Einspruchs­antrag ist mit Ihrer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir haben uns daher entschlossen – und das ist mehr als ein Stückchen Taktik zu spä­ter Stunde –, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, Herr Staatssekretär – ich würde sa­gen, sozusagen innerhalb offener Frist –, diese Besprechung, eingehende Beratung unter Einbeziehung von Experten mit den Landeshauptleuten durchzuführen.

Wir schlagen Ihnen einen Einspruch vor, der ausschließlich und allein auf diese Ein­wände der Landesregierungen abstellt.

Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, diesem Ein­spruchs­antrag zustimmen, dann unterschreiben Sie kein einziges unserer sachlichen Argumente. Sie stimmen für einen Einspruch, der in der Verfassungspraxis Österreichs nichts anderes bedeuten kann, als dass das Gesetz in den Nationalrat zurückgeht.

Sie können dort mit der Mehrheit, die sich ja über Weihnachten nicht ändert – das wür­de ich mir wünschen, aber das kriege ich nicht vom Christkind –, dieses Gesetz erneut beschließen. Aber Sie geben dem Herrn Verkehrsminister und seinem Staatssekretär – wer immer sich da angesprochen fühlt – die Gelegenheit, einer Forderung unser aller Landeshauptleute nachzukommen. Ich glaube, dass dies wert ist, sich das ernsthaft zu überlegen.

Ich stelle also namens der sozialdemokratischen Bundesräte den Antrag, im Rahmen des Einspruchsrechtes des Bundesrates gegen den Gesetzesbeschluss des National­rates betreffend das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 Einspruch zu erheben.

Wenn Sie dazu nicht ein gutes Argument haben – Sie sind eingeladen, es vorzubrin­gen – oder wenn Sie dazu nicht ja sagen, dann weiß ich nicht, mit welchem Recht Sie ein nächstes Mal das Wort „Föderalismus“ in den Mund nehmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

23.18

 


Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Mag. Ku­kacka. Ich erteile dieses.

 


23.18

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf einige Punkte, die meine Vorredner angesprochen haben, eingehen.

Erstens einmal ist gesagt worden, wir, die Regierung, hätten im Zuge unserer Reform­bemühungen sozusagen die Eisenbahner diffamiert oder an den Pranger gestellt. (Bundesrat Konecny: Das kann man ja dem Protokoll entnehmen! – Bundesrat Kraml: Laufend, Herr Staatssekretär!)

Ich halte hier eindeutig fest, meine Damen und Herren: Es muss auch der Regierung möglich sein, die Wahrheit zu sagen (Bundesrat Kraml: Aber ohne Diffamierung!) und


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