Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 209

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intern, sondern selbstverständlich an alle Landeshauptleute, auch an jene, die Ihrer Par­tei angehören, meine Damen und Herren.

In diesen Ausschussverhandlungen im Parlament wurde ausdrücklich festgehalten, dass für die von ihnen geäußerten Befürchtungen kein Anlass besteht (Bundesrat Ko­necny: Die Landeshauptleutekonferenz hat keine „Befürchtungen“!), dass die Bundes­regierung in den im Zuge dieses Gesetzes stattgefundenen Parteienverhandlungen aus­drücklich erklärt hat, dass die Strukturreform keine nachteiligen Veränderungen im Personennahverkehr haben wird (Bundesrat Konecny: Davon haben die Landes­haupt­leute nicht gesprochen!), insbesondere keine Leistungseinschränkungen verur­sachen wird und auch keine zusätzlichen Mittel von den Gebietskörperschaften für bereits bestehende Nahverkehrsleistungen bereitgestellt werden müssen. Und die jetzt bestehenden Verkehrsverträge zwischen ÖBB und Gebietskörperschaften bleiben für die entsprechende Laufzeit auch unverändert aufrecht.

Auch das beabsichtigte Bahn-Einsparungspotential von rund einer Milliarde € bis zum Jahr 2010 wird selbstverständlich nicht auf Kosten der Länder gehen und nicht durch Einschränkungen im Verkehrsangebot erzielt, sondern laut Planrechnungen der ÖBB durch bahninterne Rationalisierungsmaßnahmen erreicht.

Die von der Landeshauptleutekonferenz vorgetragenen Befürchtungen sind deshalb nach Meinung des Ressorts nicht berechtigt. Vielmehr können wir alle davon ausge­hen, dass sich aus dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 keinerlei zusätzliche Kosten für die Gebietskörperschaften ergeben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundes­räten der Freiheitlichen.)

Das, meine Damen und Herren, ist eine ganz klare und eindeutige Festlegung und auch ein Bekenntnis, und man wird uns dabei natürlich auch entsprechend kontrollie­ren und überprüfen und vor allem beim Wort nehmen können.

Deshalb glaube ich auch, Herr Kollege Konecny, dass Ihre Befürchtungen in keiner Weise zutreffen und es deshalb auch nicht notwendig ist, dass Sie aus diesem Grund dem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheit­lichen.)

23.30

 


Präsident Hans Ager: Der von den Bundesräten Professor Albrecht Konecny, Kolle­gin­nen und Kollegen eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates im Rahmen des Einspruchsrechts samt der gemäß § 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates samt der ange­schlossenen Begründung im Rahmen des Einspruchsrechts Einspruch zu erheben. Dazu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

 


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