intern, sondern selbstverständlich an alle Landeshauptleute, auch an jene, die Ihrer Partei angehören, meine Damen und Herren.
In diesen Ausschussverhandlungen im Parlament wurde ausdrücklich festgehalten, dass für die von ihnen geäußerten Befürchtungen kein Anlass besteht (Bundesrat Konecny: Die Landeshauptleutekonferenz hat keine „Befürchtungen“!), dass die Bundesregierung in den im Zuge dieses Gesetzes stattgefundenen Parteienverhandlungen ausdrücklich erklärt hat, dass die Strukturreform keine nachteiligen Veränderungen im Personennahverkehr haben wird (Bundesrat Konecny: Davon haben die Landeshauptleute nicht gesprochen!), insbesondere keine Leistungseinschränkungen verursachen wird und auch keine zusätzlichen Mittel von den Gebietskörperschaften für bereits bestehende Nahverkehrsleistungen bereitgestellt werden müssen. Und die jetzt bestehenden Verkehrsverträge zwischen ÖBB und Gebietskörperschaften bleiben für die entsprechende Laufzeit auch unverändert aufrecht.
Auch das beabsichtigte Bahn-Einsparungspotential von rund einer Milliarde € bis zum Jahr 2010 wird selbstverständlich nicht auf Kosten der Länder gehen und nicht durch Einschränkungen im Verkehrsangebot erzielt, sondern laut Planrechnungen der ÖBB durch bahninterne Rationalisierungsmaßnahmen erreicht.
Die von der Landeshauptleutekonferenz
vorgetragenen Befürchtungen sind deshalb nach Meinung des Ressorts nicht
berechtigt. Vielmehr können wir alle davon ausgehen, dass sich aus dem
Bundesbahnstrukturgesetz 2003 keinerlei zusätzliche Kosten für die
Gebietskörperschaften ergeben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten
der Freiheitlichen.)
Das, meine Damen und Herren, ist eine ganz klare und eindeutige Festlegung und auch ein Bekenntnis, und man wird uns dabei natürlich auch entsprechend kontrollieren und überprüfen und vor allem beim Wort nehmen können.
Deshalb glaube ich auch, Herr Kollege Konecny, dass
Ihre Befürchtungen in keiner Weise zutreffen und es deshalb auch nicht
notwendig ist, dass Sie aus diesem Grund dem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall
bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
23.30
Präsident Hans Ager: Der von den Bundesräten Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates im Rahmen des Einspruchsrechts samt der gemäß § 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung im Rahmen des Einspruchsrechts Einspruch zu erheben. Dazu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
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