Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 210

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Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten unterstützt wurde, ist gemäß § 54 Absatz 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Absatz 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schrift­führung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Schicker und Giesinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten bekannt.)

 


Präsident Hans Ager: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden unter Aufsicht der Schrift­füh­rerinnen die Stimmenzählung vornehmen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor.)

 


Präsident Hans Ager: Ich gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag der Bundesräte Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Gesetzesbeschluss betreffend das Bundesbahnstruktur­gesetz 2003 Einspruch im Rahmen des Einspruchsrechts zu erheben, 26 „Ja“-Stimmen und 32 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag auf Erhebung eines Einspruchs der Bundesräte Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des Einspruchsrechts ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesräte:

Auer;

Bachner, Binna, Boden;

Ebner;

Giefing, Gumplmaier;

Haselbach, Hlavac;

Kaltenbacher, Kerschbaum, Konecny, Konrad, Kraml;

Lichtenecker, Lindinger;

Molzbichler;

Reisenberger;

Schennach, Schicker, Schimböck, Schlaffer, Stadler;

Todt;

Wiesenegg, Winter.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesräte:

Ager;

Bader, Baier, Bieringer, Böhm, Bogensperger;

Diesner-Wais;

Fasching, Fröhlich;

Gansterer, Giesinger, Gruber Franz, Gudenus;

Hagen, Himmer, Höfinger, Hösele;

Kanovsky-Wintermann, Klamt, Kneifel, Kühnel;

 


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