Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten unterstützt wurde, ist gemäß § 54 Absatz 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Absatz 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Schicker und Giesinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten bekannt.)
Präsident Hans Ager: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmenzählung vornehmen.
(Die zuständigen Beamten nehmen die
Stimmenzählung vor.)
Präsident Hans Ager: Ich gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Antrag der Bundesräte Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Gesetzesbeschluss betreffend das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 Einspruch im Rahmen des Einspruchsrechts zu erheben, 26 „Ja“-Stimmen und 32 „Nein“-Stimmen.
Der Antrag auf Erhebung eines Einspruchs
der Bundesräte Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des
Einspruchsrechts ist somit abgelehnt.
Mit „Ja“ stimmten die
Bundesräte:
Auer;
Bachner, Binna, Boden;
Ebner;
Giefing, Gumplmaier;
Haselbach, Hlavac;
Kaltenbacher, Kerschbaum, Konecny,
Konrad, Kraml;
Lichtenecker, Lindinger;
Molzbichler;
Reisenberger;
Schennach, Schicker, Schimböck,
Schlaffer, Stadler;
Todt;
Wiesenegg, Winter.
Mit „Nein“ stimmten die
Bundesräte:
Ager;
Bader, Baier, Bieringer, Böhm,
Bogensperger;
Diesner-Wais;
Fasching, Fröhlich;
Gansterer, Giesinger, Gruber Franz,
Gudenus;
Hagen, Himmer, Höfinger, Hösele;
Kanovsky-Wintermann, Klamt, Kneifel,
Kühnel;
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite