Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 213

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Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bun­des­ge­setz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (5. Ärztegesetz-Novelle) (306 d.B. und 334 d.B. sowie 6952/BR d.B.)

 


Präsident Hans Ager: Wir gelangen nunmehr zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Gansterer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatterin Michaela Gansterer: Der Bericht des Gesundheitsausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Hans Ager: Danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr be­stimmte tierische Nebenprodukte und Materialien (Tiermaterialiengesetz – TMG) (314 d.B. und 336 d.B. sowie 6953/BR d.B.)

26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Tiergesundheitsgesetz (TGG) geändert wird (293 d.B. und 337 d.B. sowie 6954/BR d.B.)

 


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