Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 215

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Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. De­zember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Ein­spruch zu erheben, ist somit angenommen.

28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert wird (DokuG-Novelle 2003) (282 d.B. und 335 d.B. sowie 6956/BR d.B.)

 


Präsident Hans Ager: Wir kommen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Baier übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Der Bericht des Gesundheitsausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates zur Dokumentationsgesetz-Novelle 2003 keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Hans Ager: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beam­ten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversiche­rungs-Änderungsgesetz 2003 – 2. SVÄG 2003) (310 d.B. und 316 d.B. sowie 6926/BR d.B. und 6957/BR d.B.)

 


Präsident Hans Ager: Wir gelangen zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Gudenus übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


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