Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
28. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert wird
(DokuG-Novelle 2003) (282 d.B. und 335 d.B. sowie 6956/BR d.B.)
Präsident Hans Ager: Wir kommen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Baier übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Der Bericht des Gesundheitsausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates zur Dokumentationsgesetz-Novelle 2003 keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Hans Ager: Danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
29. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,
das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 –
2. SVÄG 2003) (310 d.B. und 316 d.B. sowie
6926/BR d.B. und 6957/BR d.B.)
Präsident Hans Ager: Wir gelangen zum 29. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Gudenus übernommen. Ich bitte um den Bericht.
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