Berichterstatter Mag. John Gudenus: Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz liegt schriftlich vor, ich erspare Ihnen die Verlesung.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Hans Ager: Danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
30. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird (252/A und
317 d.B. sowie 6958/BR d.B.)
Präsident Hans Ager: Wir gelangen zum 30. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Ebner übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Adelheid Ebner: Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Hans Ager: Danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
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