Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 14

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Natürlich gibt es zahlreiche gute Vorschläge, wie die verfassungsrechtliche Stellung des Bundesrates in wünschenswerter Weise verbessert werden könnte. Bei näherer Betrachtung – ich erwähne nur das oft übersehene, aber bereits seit 1985 bestehende absolute Vetorecht bei wichtigen Verfassungsänderungen – ist diese Stellung aber keineswegs so schwach, dass sie der Kern des Problems wäre. Es liegt vielmehr darin, dass die Länder in der Regel eine große Unentschlossenheit zeigen und letztlich der Auseinandersetzung lieber ausweichen, als die im Wege des Bundesrates verfügbaren Einflussmöglichkeiten auch tatsächlich zu nutzen. Es entspricht den Gesetzen der Physik, dass sich ein solches Vakuum füllt, im konkreten Fall mit den Interessen bundespolitischer Gruppierungen, denen die Mitglieder des Bundesrates natürlich auch angehören.

Mein Hinweis auf die bereits vorhandenen Möglichkeiten betrifft nicht zuletzt den ver­meintlichen Reformvorschlag, Mitglieder der Landesregierung oder Landtagsabgeord­nete in den Bundesrat zu entsenden. Dafür gibt es bei aller Würdigung anderer Ge­sichtspunkte durchaus gute Gründe. Da eine solche Entsendung nach der Bundes­verfassung aber seit jeher möglich ist, handelt es sich dabei letztlich um einen Appell an die Landtage, bei manchen Exponenten der Reformvorstellungen demzufolge sogar an sich selbst.

Aber auch wir haben manche Vorschläge an uns selbst zu richten. Ich erwähne nur die Notwendigkeit einer im Allgemeinen zügigen, aber hinsichtlich der Länderinteressen besonders gründlichen parlamentarischen Arbeit, die für mich ein gering scheinendes, aber wichtiges Anliegen ist.

Gleiches gilt für das notwendige Bemühen, unsere innerstaatlichen Mitwirkungsrechte an der Willensbildung in der Europäischen Union den Ländern wirkungsvoller zugäng­lich zu machen und sie auch selbst stärker wahrzunehmen.

Wie alle anderen bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten kann ich mich bei der Vorsitzführung auf ein gutes Team stützen. Das gilt zunächst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesratsdienstes im Besonderen und der Parlamentsdirektion im Allgemeinen. Dankbar bin ich für die gute Zusammenarbeit mit den unmittelbaren Vorgängern Hans Ager und Herwig Hösele sowie mit den Vorsitzenden der vier Bun­desratsfraktionen, den Schriftführerinnen und Ordnern. Dass ausgerechnet im Vorarl­berg-Halbjahr des Vorsitzes mit Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach und Vize­präsident Mag. Harry Himmer drei Präsidiumsmitglieder einen Wohnsitz in Wien ha­ben, mag eine kleine Ironie der Geschichte sein. Sie haben die Zahl „drei“ durchaus richtig verstanden. Ich selbst habe nämlich seit vielen Jahren immerhin einen Zweit­wohnsitz in der Bundeshauptstadt. Das halte ich für ein gutes Signal eines partner­schaftlichen und vorurteilsfreien Zusammenwirkens der Bundesländer, um das ich Sie im kommenden Halbjahr alle bitte. (Allgemeiner Beifall.)

9.08

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Das Amtliche Protokoll der 704. Sitzung des Bundesrates vom 18. Dezember 2003 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Dr. Robert Aspöck, Karl Bader, Adelheid Ebner, Dr. Erich Gumplmaier, Johann Kraml, Harald Reisenberger und Helmut Wiesenegg.

 


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