Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 25

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Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Bei der Gesetzesbestimmung, die Finanzierung durch Dritte zulässt, handelt es sich um eine Generalklausel, die sich übrigens ähnlich auch in anderen Ausgliederungs­ge­setzen wieder findet, zum Beispiel § 11 des Bundesumweltamt-Gesetzes. Der Zweck der Bestimmung ist völlig eindeutig. Wenn von Entgelten für Leistungen an Bund oder an Dritte gesprochen wird, dann meinen wir mit „Dritten“ beispielsweise die Euro­päische Union, denn das ist ja einer der wichtigen Zwecke für die Ausgliederung ge­wesen.

Die Generalklausel „sonstige öffentliche Leistungen“ oder „private Zuwendungen“ oder „sonstige Einnahmen“ hat einfach den Zweck, niemanden auszuschließen. Wir wollen auch vermeiden, alle potentiellen künftigen Finanzquellen aufzuzählen; das können wir auch noch gar nicht.

Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit bekommt zum Beispiel Gelder von priva­ten Stiftungen, und wir glauben, dass wir diese Möglichkeit grundsätzlich nicht aus­schließen sollten. Jedenfalls wird ein transparentes Finanzmanagement von der ADA vorgesehen, so wie das auch das Gesetz über die GesmbH vorschreibt.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Nachdem ich zehn Jahre in der Ent­wicklungszusammenarbeit tätig war, hat mich diese Formulierung etwas mit Sorge erfüllt. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sagen: private Institutionen. Das heißt, Sie sind der Meinung, dass Firmen zwecks Geschäftsanbahnungen nicht eine Vorab­spen­de an die ADA leisten sollten?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Minister, bitte.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Ich habe keineswegs jetzt hier Firmen angesprochen, sondern ganz bewusst Stiftun­gen erwähnt, aber wir müssen hier auf der einen Seite offen sein, denn wir wollen ja mehr Entwicklungszusammenarbeit, aber selbstverständlich wollen wir finanziell totale Transparenz. Ich will alles andere, als dass hier womöglich irgendeine Korruption er­möglicht werden könnte. Es gibt ja auch eine Prüfung von unabhängigen Wirtschafts­prüfern, vom Rechnungshof und vom Finanzministerium, aber auch von anderen Minis­terien, die im Aufsichtsrat sind. Also ich glaube, da kann man beruhigt sein. – Danke.

 


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Dr. Hlavac, bitte.

 


Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Frau Bundesministerin! Sie haben die notwendige Transparenz bereits angesprochen. Ich glaube, dass das wirklich eine sehr wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist. Sie haben aber nichts gesagt über eine parlamentarische Kontrolle, und wenn ich „parlamentarische Kontrolle“ sage, mei­ne ich nicht nur den Nationalrat und seinen Unterausschuss, sondern auch den Bun­desrat. In welcher Weise wird der Bundesrat die Möglichkeit haben, diese Geldflüsse zu kontrollieren?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Ich kann nur sagen, dass das Budget natürlich vom gesamten Nationalrat zu be­schließen ist und dass natürlich auch das Entwicklungszusammenarbeits-Drei-Jahres-Programm vorgelegt wird. Das ist dann eine Frage des Parlamentes, aber auf jeden Fall ist die Transparenz sehr wohl gegeben. (Bundesrätin Dr. Hlavac: Sie haben die Frage nicht beantwortet!)

 


Präsident Jürgen Weiss: Nächste Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Saller, bitte.

 


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