Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 44

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gibt eine Übergangsfrist bis 2008, mir ist nicht klar, wozu es diese gibt. Es ist absolut kein Aufwand, diese Homepages gleich direkt bei ihrer Erstellung behindertengerecht zu gestalten. Gerade Menschen mit Behinderungen können am meisten von elektro­nischen Behördenwegen profitieren. Gerade für Menschen mit Behinderungen wären all die Vorteile, die diesem Gesetz zugeschrieben werden, eine unwahrscheinliche Er­leich­terung. Wenn also diese Auswirkungen so positiv sind, wie wir immer hören, dann ist es doch geradezu zynisch, sie ausgerechnet jenen vorzuenthalten, die in ihrer Mo­bilität am meisten beeinträchtigt sind. Und wenn, wie ebenfalls des Öfteren ausgeführt wird, ein behindertengerechter Zugang ohnehin ehebaldigst möglich sein soll, wozu braucht man dann die lange Übergangsfrist bis 2008? Dieser Punkt stört mich wirklich sehr!

Zum Abschluss: Das E-Government sollte eine Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger darstellen, es sollte die Transparenz steigern und einiges andere mehr. Es sollte sehr viele Möglichkeiten bieten, wie Staat und Verwaltung einerseits und Bürge­rinnen und Bürger andererseits einander näher kommen. Wenn all das der Fall wäre, dann würden wir auch gerne für dieses Gesetz stimmen, denn im Prinzip sind wir von einer solchen Erleichterung überzeugt.

Leider sehen wir beim vorliegenden Gesetz nicht, dass all diese Punkte ausreichend erfüllt werden, also werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

10.36

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staats­sekretär Morak. – Bitte.

 


10.36

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist heute schon erwähnt worden, dass wir uns auf dem Wege befinden, eine grundsätzliche Veränderung in der Verwaltung herbeizuführen – was uns noch stärker an die Spitze der europäischen Entwicklung bringt.

Es ist klar, dass die Opposition – manchmal auch nicht ganz selbst davon überzeugt – vor lauter Problemen den Fortschritt nicht sieht, aber glauben Sie mir: Es ist ein Fortschritt!

Im Bereich E-Government handelt es sich in Österreich um eine wirklich beispielhafte Erfolgsgeschichte. Österreich hat es geschafft, sich innerhalb des Angebotenen in die­sem Bereich an die europäische Spitze zu setzen. Untermauert wird das nicht nur dadurch, dass wir bei all den so genannten Wettbewerben im E-Government-Bereich an der Spitze liegen – denken Sie an Como, denken Sie an Genf! –, sondern dass dadurch mittlerweile bereits 70 Prozent der Firmen und 30 Prozent der Online-Nutzer E-Government-Applikationen nutzen.

Es ist in den Diskussionen, die ich mitverfolgen durfte, sehr oft die Rede davon ge­wesen, dass es ein Gesetz für die Behörden sei. Und ich habe dazu immer gerne und leidenschaftlich gesagt: Ja! Es ist ein Gesetz für die Behörden! Aber, meine Damen und Herren, ich sage auch: Für mich sind Behörden nicht irgendwelche Menschen von einem anderen Stern, sondern jene Menschen, die diesen Staat verwalten sollen. Wenn diese dadurch eine Erleichterung in der Verwaltung haben, dann ist das gut. Es ist aber auch und vor allem gut für die Verwalteten, also für uns, für die Bürger.

Ein zweites Momentum ist mir aufgefallen: Als das Gesetz erstellt wurde, war im Grun­de auch das Medium die Botschaft im Gesetzwerdungsprozess, sprich: Bis in die letzte Gemeinde hinunter wurde der Diskussionsprozess geführt, über einen Zeitraum von zwei Jahren. Es waren die Städte, die Länder, die Gemeinden und selbstverständlich


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