Wirklichkeit immer wieder der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Es sind hier viele Fälle dokumentiert, in welchen Bezugsempfänger und -empfängerinnen zu Recht Klage geführt haben.
Was meiner Meinung nach besonders wichtig ist – dabei möchte ich aber nicht in einzelne Fälle eingehen, denn dazu ist der Ausschuss da und weniger die Plenardebatte –, das ist die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft. Seit drei Jahren gibt es geradezu eine Lawine an Ausgliederungen und Auslagerungen ganz großer Bereiche, und immer wieder wird mit beschlossen, dass das nicht mehr in den Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft fällt. – Das ist eine bedauerliche Entwicklung!
Meine Damen und Herren! Dass die ausgegliederten Rechtsträger nicht mehr unter die Kompetenz der Volksanwaltschaft fallen, ist zutiefst bedauerlich.
Herr Kühnel, Sie schauen so traurig drein, aber Sie sind es doch, die das beschließen! (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) Ich kann da nichts machen! Bei den Bundesforsten ist das „hopp, hopp!“ gegangen, und alle waren draußen, ja sogar der Rechnungshof ist draußen, und auch die Volksanwaltschaft ist draußen. Sie müssen bei der Ausgliederung ein bissel mehr aufpassen und dürfen nicht immer nur hurra schreien! Sie müssen darauf achten, wer eigentlich damit ausgeschlossen wird. Die drei Volksanwälte, die Dame und die beiden Herren, sind dadurch ausgeschlossen. Aber auch die Bürger und Bürgerinnen mit ihren Bedürfnissen und ihren Beschwerden sind eigentlich von dieser Kontrolle ausgeschlossen.
Eine wichtige Weiterentwicklung für die
Volksanwaltschaft wäre die Möglichkeit der Erhebung einer Amtsbeschwerde bei
den Gerichtshöfen öffentlichen Rechtes zur Wahrung des Gesetzes. Wichtig für
die Volksanwaltschaft wäre auch die Möglichkeit, ein Normprüfungsverfahren beim
Verfassungsgerichtshof zu veranlassen. Damit könnte die Volksanwaltschaft in
eine andere rechtliche Position gehoben werden. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Was ich auch für wichtig halte, Herr
Kühnel, das ist, dass es, wenn die Volksanwaltschaft ein Prüfungsverfahren
durchführt, eine Hemmung bei den Verjährungsfristen gibt. Das wäre ein
wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft. Wichtig wäre
auch die Möglichkeit der Fristsetzung bei der Abgabe von Stellungnahmen und
auch bei den Akten, die die Volksanwaltschaft anfordert. (Bundesrat Dr. Kühnel: Der Konvent ...!)
Wissen Sie, der Konvent wird zum absoluten
Nebelwerfer für alles. Kaum steht man hier heraußen, hört man von irgendwo den
Ruf: Kommt in den Konvent! Also der Konvent ist ja schon tot alleine auf Grund
der Zwischenrufe „Kommt in den Konvent!“. (Heiterkeit
und Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Ich sage das hier als einer, der sich für
den Konvent ausgesprochen hat. Ich habe immer gesagt, das, was der Herr Hösele
initiiert hat, ist gut und richtig, aber bitte, bitte, bitte: Äpfel bleibt bei
den Äpfeln und geht nicht zu den Birnen! Der Konvent kann das alles nicht
schaffen, aber natürlich ist auch da ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Herr Kühnel, Sie haben natürlich Recht: Es ist auch ein Thema des Konvents, aber man muss entsprechend Druck machen! Aber man muss hier auch sagen, an die Adresse des Gesetzgebers gerichtet: Die Volksanwaltschaft hat hervorragende Arbeit geleistet, sie wird von der Bevölkerung akzeptiert, und das seit Jahrzehnten, es gibt nun eine Verdoppelung der Zahl der Anbringungen, aber aus der Perspektive von Jahrzehnten kann man sagen: Sie braucht diese und diese Kompetenzen!
Ob der Konvent in seiner großen Erhabenheit und Allwissenheit das dann auch umsetzt, ist eine andere Frage. Aber für den Gesetzgeber, für den Nationalrat und für
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