den Bundesrat, ist es wichtig, der Volksanwaltschaft jene Mittel der Weiterentwicklung zu geben, die sie braucht.
Ich glaube, dass in den Bereichen, die ich
hier angerissen habe, auch von den Volksanwälten die Meinung vertreten wird,
dass diese Kompetenzen der Volksanwaltschaft gegeben werden müssen, aber nicht
am Sankt-Nimmerleins-Tag, im Konvent, wo wir vielleicht auf ein Begräbnis
erster Klasse warten dürfen – wie bei so mancher Petition, die in den
Ausschuss kommt und dann nie mehr gesehen wird. – Ich danke. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.)
11.51
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Dr. Böhm. – Bitte.
11.51
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Volksanwältin! Meine sehr geehrten Herren Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Vorweg erscheint es auch mir angebracht, Dank zu sagen – Dank nicht nur einmal mehr für den wieder so professionell wie inhaltlich informativ und anspruchsvoll erstellten Bericht, sondern vor allem auch Dank der Volksanwaltschaft im Ganzen und den einzelnen Volksanwälten im Besonderen für ihr hohes Engagement für den rechtssuchenden Bürger und ihr erfolgreiches Wirken in diesem Zusammenhang; das haben ja auch meine Vorredner und -rednerinnen schon angesprochen. Ich stehe auch nicht an zu sagen, dass Sie uns Politikern ein Vorbild an gelebter Bürgernähe darstellen.
Nun zum Unerfreulichen, das ich dem Bericht selbst entnehme.
Als Rechtslehrer in einem mit der Rechtspflege eng verbundenen Fachgebiet schmerzt es mich besonders, dass gerade Missstände im Bereich der Justiz eine leider relativ hohe Zahl der Beschwerdefälle ausmachen. Zwar ist mir klar – es macht es allerdings nur noch schlimmer –, dass die Rechtssprechung im engeren Sinne schon im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit und das Prinzip der Gewaltenteilung der auf die Verwaltung bezogenen Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft grundsätzlich entzogen ist. In allen Fällen, in denen sich die Volksanwaltschaft daher für unzuständig erklären muss, ist sie aber doch anerkennenswerterweise bemüht, nicht nur auf die für Rechtsberatungen zuständigen Stellen hinzuweisen, sondern auch selbst die nötigen Rechtsaufklärungen zu erteilen.
Aber so absolut unzuständig ist die Volksanwaltschaft ja gar nicht, denn der Hauptanlass der Beschwerden, nämlich die in vielen Fällen überlange Verfahrensdauer, müsste ja an sich zu entsprechenden Maßnahmen der Dienstaufsicht der dafür zuständigen Justizverwaltungsbehörden führen. Die Justizverwaltung und das Funktionieren der ihr aufgetragenen Dienstaufsicht unterliegen dann aber durchaus der nachprüfenden, ja auch begleitenden Kontrolle durch die Volksanwaltschaft.
Leider besteht bezüglich der Verfahrensdauer vielfach allzu berechtigter Grund zur Kritik. Gewiss gibt es dafür vielfältige Ursachen. Sie reichen von unzureichender Informationsaufnahme der Parteienvertreter über bewusste Verschleppungstendenzen, insbesondere der beklagten Parteien und ihrer Anwälte, über die objektive Notwendigkeit zeitraubender, grenzüberschreitender Rechtshilfe im Beweisverfahren und die überlange Dauer der Erstellung von Gutachten überlasteter, vielleicht auch allzuviel beschäftigter Sachverständiger von einem Jahr und längeren Zeiträumen bis hin zu bedauerlichen Defiziten in der Prozessleitung der erkennenden Gerichte.
Dafür sind zum Teil auch Krankenstände, Richterwechsel, Überlastung einzelner Richter, personelle Engpässe, also institutionelle Defizite, außer Evidenz geratene Akten –
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