Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
13. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz
über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der
Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt „Salzach“, in den Sektionen I
und II des Grenzabschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des
Grenzabschnitts „Innwinkel“ (5 d.B. und 358 d.B. sowie 6973/BR d.B.)
14. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend einen Vertrag zwischen
der Republik Österreich und der Tschechischen Republik, mit dem der Vertrag
zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973
geändert und ergänzt wird samt Anlagen (91 d.B. und 359 d.B sowie 6974/BR d.B.)
15. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend einen Vertrag zwischen
der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des
Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze samt Anlagen (118 d.B und 360 d.B. sowie
6975/BR d.B.)
16. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz
über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich
und der Tschechischen Republik (6 d.B. und 361 d.B. sowie 6976/BR d.B.)
17. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz
über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich
und der Republik Ungarn in den Unterabschnitten C II und C IV
(regulierte Pinka und regulierte Strem) (7 d.B. und 362 d.B. sowie
6977/BR d.B.)
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen vom 31. Oktober
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