1964 in der
Fassung des Vertrages über Änderungen und Ergänzungen vom 29. April 1987
samt Anlagen (44 d.B. und 363 d.B. sowie 6978/BR d.B.)
19. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend ein Abkommen zwischen
der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die
gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und
Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen
(9 d.B. und 364 d.B. sowie 6979/BR d.B.)
20. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend einen Vertrag zwischen
der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für
Flüchtlinge (BFF), Taubenstrasse 16, CH-3003 Bern, und der Republik Österreich,
vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, Sektion III, Herrengasse 7,
A-1010 Wien, betreffend die Gründung und den Betrieb des „International Centre
for Migration Policy Development (ICMPD)“ in Wien (219 d.B. und 365
d.B. sowie 6980/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend einen Vertrag über die
Dritte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International
Centre for Migration Policy Development (ICMPD) (220 d.B und 366 d.B. sowie
6981/BR d.B.)
22. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend einen Vertrag zwischen
der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik
Ungarn über die Änderung und Verlängerung des am 1. Juni 1993 in Wien
unterzeichneten Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International
Centre for Migration Policy Development in Wien (221 d.B. und 367 d.B.
sowie 6982/BR d.B.)
23. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend einen Vertrag zwischen
der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik
Ungarn über die Änderung des am 1. Juni 1993 in Wien unterzeichneten
Vertrags über die Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration
Policy Development“ in Wien (222 d.B. und 368 d.B. sowie 6983/BR d.B.)
Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 23 der Tagesordnung, über
welche die Debatte unter einem geführt wird.
Berichterstatter zu Punkt 13 sowie zu den folgenden Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Baier. Ich bitte ihn um die Berichte. – Ich würde Ihnen vorschlagen, den jeweiligen Punkt der Tagesordnung zu benennen und den Antrag des Ausschusses zu
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