Sie fragten: Wer hat Recht? Ist es Alfred Finz oder Karl-Heinz Grasser? – Ich sage Ihnen natürlich aus voller Überzeugung: Beide! Beide haben Recht. (Ironische Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ.) Und ich erkläre Ihnen auch, warum beide.
Ich habe gesagt, die Homepage ist privat. Inwiefern privat? – Weil sie logischerweise die Homepage eines privaten Vereins ist. Ich habe aber nie gesagt: Es ist meine private Homepage. Und Sie werden sicherlich erkennen, dass es ein deutlicher Unterschied ist, ob man sagt, das ist eine private Homepage – eben weil sie einem privaten Verein gehört (lebhafte ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen) –, oder ob man sagt, das ist die private Homepage des Karl-Heinz Grasser. (Bundesrat Todt: Unfassbar! – Bundesrat Ing. Franz Gruber: ... versteht ja die SPÖ nicht! – Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.) – Es wäre ein ganz wichtiger Kärntner Beitrag, vielleicht dann in einer Rede darzulegen, was der Unterschied zwischen privat und staatlich ist, da die Überbetonung des staatlichen Einflusses in Österreich zu einer Schwächung des Bewusstseins dafür, wie privat funktioniert, geführt haben könnte.
Herr Professor Konecny hat klugerweise
gesagt: Sagen Sie uns nicht, dass das nicht Gegenstand der Vollziehung
ist. – Herr Professor, ich möchte Sie nur darauf hinweisen –, damit
ich das auch gesagt habe, die Fragen beantworte ich ja dann trotzdem –,
dass gemäß Artikel 52 Bundes-Verfassungsgesetz und § 90, 1. Satz
des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat – natürlich auch
der Bundesrat – unter anderem befugt ist, „die Geschäftsführung der
Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der
Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.“ (Bundesrat Dr. Böhm: Richtig!)
Da ein guter Teil der Fragen, die Sie gestellt haben, weder die Vollziehung noch Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes betrifft – da Sie sagen, Sie hätten sich das genau angeschaut: diese Rechtsansicht wird auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes in einem Gutachten bereits vom 23. Juli 2003 bestätigt –, braucht es normalerweise meine Beantwortung eines Gutteils Ihrer Fragen nicht. Nachdem jedoch Ihre Kampagne begonnen hat, haben sowohl der Verein als auch Karl-Heinz Grasser, also ich selbst (neuerliche ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen), gesagt, wir wollen von Beginn an alles ganz offen und transparent darstellen.
Wir haben vor den zuständigen Behörden bereits im Sommer 2003 alles offen gelegt, also sowohl vor den Finanzbehörden als auch vor den Justizbehörden, und das, obwohl kein Euro an Steuergeld in diesen Verein geflossen ist. Zu guter Letzt hat sich der Verein dazu entschlossen, auch nach außen hin maximale Information und maximale Transparenz zu gewähren, indem er – obwohl er gesetzlich überhaupt nicht dazu verpflichtet ist – sich dazu entschieden hat, eine Prüfung vornehmen zu lassen, und zwar von zwei Wirtschaftsprüfern von Ernest & Young, also einer der Top 4-Kanzleien der Welt. Diese zwei Wirtschaftsprüfer haben das gemacht, mit der höchsten Prüfqualität, und deren Ergebnisse wurden auch veröffentlicht.
Ich sage Ihnen daher: Die Ergebnisse sind voll zugänglich. (Zwischenrufe der Bundesräte Binna und Schlaffer.) Sie sind der breiten Öffentlichkeit voll zugänglich, sie sind dargelegt worden. Ich würde mir wünschen, dass jene, die auch Steuergeld in ihrer Ingerenz, in ihrer Verantwortung haben, wie zum Beispiel Parteien und ihre Parteifinanzen oder ... – Wie schaut es zum Beispiel mit dem Streikfonds der Gewerkschaften aus, mit den Arbeiterkammerbeiträgen für die Arbeiterkammer? (Bundesrätin Bachner: Das sind ja keine Steuergelder!) – Schauen Sie, für mich hat das schon Relevanz, wenn ein Arbeiterkammermitglied ... (Bundesrätin Bachner: Sie als Finanzminister müssten das schon wissen, wie sich ein Streikfonds zusammensetzt!) – Liebe Frau Bundesrätin, ich sage Ihnen nur: Wenn Sie von einem Verein, der gesetzlich nicht dazu
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