verpflichtet ist,
aber durchaus bereit ist, zu sagen, dass ihn sogar Wirtschaftsprüfer prüfen und
das Ergebnis veröffentlichen sollen, volle Transparenz verlangen, dann wünschte
ich mir diese Transparenz auch von anderen Institutionen. Und es wäre sicherlich
interessant, was dabei herauskommt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten
der Freiheitlichen.)
Ich glaube auch,
dass die Sozialdemokratie und die Sanierung der Parteifinanzen der
Sozialdemokraten ein sehr interessantes Thema wäre (Beifall bei Bundesräten
der ÖVP und der Freiheitlichen), aber ich verstehe, dass Sie das nicht in
der Öffentlichkeit darstellen wollen. (Vizepräsident Mag. Himmer
übernimmt den Vorsitz.)
Was die
angesprochene steuerliche Seite der Zuwendungen der Industriellenvereinigung
an den Verein New Economy betrifft, so möchte ich auf die von Staatssekretär Dr. Finz
präsentierte Auskunftserteilung der zuständigen Finanzämter verweisen. Ich
führe es dann auch noch näher aus, erinnere jedoch in diesem Zusammenhang
daran, dass die Finanzämter nicht von sich aus tätig geworden sind, sondern
deswegen, weil ich selbst und der Verein immer pro-aktiv tätig waren und gesagt
haben: Wenn es Unterstellungen, wenn es Inkriminierungen gibt, dann ersuchen
wir von uns aus die zuständigen Behörden um eine Darlegung ihrer Einschätzung
der Sachlage.
Die Ergebnisse
dieser abgabenbehördlichen Untersuchungen sind rasch dargestellt, ich tue das
auch gern:
Tätigt ein Verein
Zuwendungen im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben, dann unterliegen diese
mangels des Vorliegens einer Schenkung nicht der Schenkungssteuer. Nach
diesem Prinzip ist die österreichische Finanzverwaltung seit Jahrzehnten
vorgegangen. Daran können auch Stellungnahmen deutscher und österreichischer
Fachleute, die etwas anderes behaupten, nichts ändern. Ich lasse es auch dahingestellt,
meine Damen und Herren, ob es diese Stellungnahmen, ob es die Präsentation
dieser Auffassungen durch die Opposition geben würde, wenn man andere Fälle zu
beurteilen gehabt hätte. Alfred Finz hat hiezu Beispiele genannt. Ich nenne
Ihnen ein Beispiel eines Kulturvereins, das Beispiel eines Sozialhilfevereins,
der seiner Satzung gemäß Fördermittel zugewendet hat. Bei Ihrer
Rechtsauffassung, meine Damen und Herren von der Opposition, würde dann bei den
von der Zuwendung dieses Sozialvereins, dieses Kulturvereins Betroffenen eine
Steuerpflicht entstehen. (Bundesrat Konecny: ... nicht gemeinnützig!) Diese Auslegung kann doch nicht Sinn und
Zweck dieser rechtlichen Bestimmung sein! Das heißt nämlich: Nach Ihrer Interpretation
wären derartige Zuwendungen steuerlich zu erfassen.
Es wird dann
zwar, um irgendwie die Kurve in der rechtlichen Argumentation zu kratzen, in
Bezug auf gemeinnützige Vereine dahin gehend argumentiert, dass man eine
Bestimmung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes heranziehen könnte: das
hat Ihr Kollege Matznetter
gemacht. (Bundesrat Ing. Franz Gruber: Das ist der, der einen Jeep Cherokee fährt!) Das ist schon
allein deshalb unrichtig, weil die zuvor erwähnte Bestimmung nur für
Schenkungen unter Auflagen gilt.
Andererseits gibt es jene Bestimmung, auf die Sie sich berufen, erst seit dem Jahr 1996. Das heißt: Selbst wenn man diese Bestimmung für eine Befreiung als tragfähig erachtete – was aber nicht der Fall ist –, stellt sich die Frage, was dann vor dem Jahr 1996 gewesen wäre. Hätte man dann sämtliche satzungsgemäßen Vereinszuwendungen – begonnen bei Kulturvereinen, über Sportvereine, endend bei humanitären Vereinen – Ihrer Ansicht nach besteuern sollen? Ich sage Ihnen, geschehen ist das nicht. Sie können alle meine Amtsvorgänger befragen: Das ist nicht unsere Innovation, das war und ist die herrschende Verwaltungspraxis der Finanz in Österreich. Das war unter anderen Ressortleitungen so, und das ist auch jetzt so, weil völlig klar ist, dass es keinen Sinn machen würde und auch völlig inakzeptabel wäre, wenn
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite