Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 133

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

verpflichtet ist, aber durchaus bereit ist, zu sagen, dass ihn sogar Wirtschaftsprüfer prüfen und das Ergebnis veröffentlichen sollen, volle Transparenz verlangen, dann wünschte ich mir diese Transparenz auch von anderen Institutionen. Und es wäre sicherlich interessant, was dabei herauskommt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Ich glaube auch, dass die Sozialdemokratie und die Sanierung der Parteifinanzen der Sozialdemokraten ein sehr interessantes Thema wäre (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen), aber ich verstehe, dass Sie das nicht in der Öffentlichkeit darstellen wollen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Was die angesprochene steuerliche Seite der Zuwendungen der Industriellen­vereini­gung an den Verein New Economy betrifft, so möchte ich auf die von Staatssekretär Dr. Finz präsentierte Auskunftserteilung der zuständigen Finanzämter verweisen. Ich führe es dann auch noch näher aus, erinnere jedoch in diesem Zusammenhang daran, dass die Finanzämter nicht von sich aus tätig geworden sind, sondern deswegen, weil ich selbst und der Verein immer pro-aktiv tätig waren und gesagt haben: Wenn es Unterstellungen, wenn es Inkriminierungen gibt, dann ersuchen wir von uns aus die zuständigen Behörden um eine Darlegung ihrer Einschätzung der Sachlage.

Die Ergebnisse dieser abgabenbehördlichen Untersuchungen sind rasch dargestellt, ich tue das auch gern:

Tätigt ein Verein Zuwendungen im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben, dann unterliegen diese mangels des Vorliegens einer Schenkung nicht der Schenkungs­steuer. Nach diesem Prinzip ist die österreichische Finanzverwaltung seit Jahrzehnten vorgegangen. Daran können auch Stellungnahmen deutscher und österreichischer Fachleute, die etwas anderes behaupten, nichts ändern. Ich lasse es auch dahin­gestellt, meine Damen und Herren, ob es diese Stellungnahmen, ob es die Präsen­tation dieser Auffassungen durch die Opposition geben würde, wenn man andere Fälle zu beurteilen gehabt hätte. Alfred Finz hat hiezu Beispiele genannt. Ich nenne Ihnen ein Beispiel eines Kulturvereins, das Beispiel eines Sozialhilfevereins, der seiner Sat­zung gemäß Fördermittel zugewendet hat. Bei Ihrer Rechtsauffassung, meine Damen und Herren von der Opposition, würde dann bei den von der Zuwendung dieses Sozialvereins, dieses Kulturvereins Betroffenen eine Steuerpflicht entstehen. (Bundes­rat Konecny: ... nicht gemeinnützig!) Diese Auslegung kann doch nicht Sinn und Zweck dieser rechtlichen Bestimmung sein! Das heißt nämlich: Nach Ihrer Inter­pretation wären derartige Zuwendungen steuerlich zu erfassen.

Es wird dann zwar, um irgendwie die Kurve in der rechtlichen Argumentation zu kratzen, in Bezug auf gemeinnützige Vereine dahin gehend argumentiert, dass man eine Bestimmung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes heranziehen könnte: das hat Ihr Kollege Matznetter gemacht. (Bundesrat Ing. Franz Gruber: Das ist der, der einen Jeep Cherokee fährt!) Das ist schon allein deshalb unrichtig, weil die zuvor erwähnte Bestimmung nur für Schenkungen unter Auflagen gilt.

Andererseits gibt es jene Bestimmung, auf die Sie sich berufen, erst seit dem Jahr 1996. Das heißt: Selbst wenn man diese Bestimmung für eine Befreiung als tragfähig erachtete – was aber nicht der Fall ist –, stellt sich die Frage, was dann vor dem Jahr 1996 gewesen wäre. Hätte man dann sämtliche satzungsgemäßen Vereins­zuwen­dungen – begonnen bei Kulturvereinen, über Sportvereine, endend bei hu­manitären Vereinen – Ihrer Ansicht nach besteuern sollen? Ich sage Ihnen, geschehen ist das nicht. Sie können alle meine Amtsvorgänger befragen: Das ist nicht unsere Innovation, das war und ist die herrschende Verwaltungspraxis der Finanz in Öster­reich. Das war unter anderen Ressortleitungen so, und das ist auch jetzt so, weil völlig klar ist, dass es keinen Sinn machen würde und auch völlig inakzeptabel wäre, wenn


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite