Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 136

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chef Nolz nicht mit dieser Angelegenheit befasst war und dass es selbstverständlich weder eine rechtliche Beurteilung der Abgabensache des Vereins noch jener meiner eigenen Person (Bundesrat Konecny: Was, Sie haben auch ein Steuerverfahren? Das habe ich ja gar nicht gewusst!) durch Sektionschef Nolz gegeben hat, weil wir größten Wert darauf gelegt haben, dass erstens ich selbst nicht durch Nolz beurteilt werde, weil klar war, dass er Rechnungsprüfer des Vereins war, und zweitens auch Alfred Finz größten Wert darauf gelegt hat, dass das Ganze unabhängig, objektiv und völlig unbeeinflusst beurteilt wird.

Zur Frage 9:

Auch dazu gibt es keinerlei statistische Aufzeichnungen. Es ist durchaus üblich, deut­sche Kommentare (Bundesrat Konecny: Veraltete!) für die Beurteilung von Rechts­fra­gen heranzuziehen. Kommentarmeinungen sind wohl nur dann als veraltet anzu­sehen, wenn sich die zu Grunde liegende Rechtslage geändert hat. Wenn das nicht der Fall ist, dann sind natürlich auch ältere Kommentarmeinungen im Rahmen des Ausle­gungs­spektrums einer Gesetzesbestimmung von Relevanz. Über die Anzahl des Heranziehens ausländischer Kommentarmeinungen gibt es, wie bereits bemerkt, keine Statistiken.

Zur Frage 10:

Ich kann mich nicht erinnern, dass ein deutscher Rechtsprofessor eine derartige Äuße­rung getätigt hat. (Bundesrat Konecny: Wir stellen sie Ihnen gerne zu!) – Ich freue mich darauf.

Faktum ist, dass die angesprochene Auslegung von einem Kommentator stammt. Wenn Sie damit Professor Troll meinen sollten, der gar nicht mehr am Leben ist, so war dieser Kommentator daher gar nicht in der Lage, Ableitungen seiner Auffassung rechtlich zu beurteilen. Sie behaupten, er habe ein Gutachten gemacht, aber leider Got­tes ist er schon dahingeschieden. (Bundesrat Ing. Franz Gruber: Herr Konecny! – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Konecny: Nein, nein! Der lebt schon noch!) Wenn Sie, Herr Professor, aber den Richter am österreichischen Verwaltungs­gerichtshof Professor Fellner gemeint haben sollten, dann muss ich Ihnen sagen, der ist kein Deutscher, sondern ein Österreicher. Ich habe jetzt nur versucht, nachzu­vollziehen, wen Sie gemeint haben könnten. Das war nicht ganz leicht bei dieser Anfrage. (Bundesrat Konecny: Sie kriegen es noch!)

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen aber dazu noch etwas sagen, weil es so dargestellt worden ist, als gäbe es auf der einen Seite die Finanzämter, und alle anderen seien anderer Meinung.

Es hat sich zum Beispiel Professor Lang in der Öffentlichkeit sehr klar geäußert. Er hat gesagt, es sei völlig korrekt und gemäß der herrschenden Lehre, wie das die Finanz­ämter beurteilt haben. Es hat Ernest & Young ein Gutachten erstellt, es gibt weitere drei Gutachten von Professoren, die sagen, dass die Auslegung selbstverständlich der herrschenden Lehre entspricht, wie in Österreich in der Verwaltungspraxis bisher entschieden worden ist.

Insofern bin ich zutiefst davon überzeugt, dass die Finanzämter in den angesproche­nen Fällen das gemacht haben, was sie in den letzten Jahren auch in vielen anderen Fällen entschieden haben.

Zur Frage 11:

Ich würde die zusammenfassende Darstellung der Rechtsmeinung der Abgaben­be­hörden als Ihnen eigentlich bekannt unterstellen, Sie fragen aber hier noch einmal da­nach. Alfred Finz hat, wie Sie wissen, am 11. Juli 2003, um 10 Uhr, im Bundes-


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