Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 138

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zu tragen. Sonstige umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten des Vereins konnten nicht fest­gestellt werden.

Zu meiner Person besagt das Ergebnis der Finanzämter Folgendes:

Einkommensteuer: Bei Herrn Bundesminister Grasser liegt in der Nutzungsmöglichkeit der dem Verein gehörenden Homepage ein Vorteil aus seinem Dienstverhältnis vor. Es ist dabei nicht von Bedeutung, dass ihm dieser Vorteil nicht vom Dienstgeber, sondern von dritter Seite, also vom Verein, zukommt, es ist allerdings zu betonen, dass die Nut­zung der Homepage durch die Person Karl-Heinz Grasser als Bundesminister und Politiker erfolgt. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass die Homepage ein Hobby im privaten Lebensbereich des Herrn Bundesministers darstellt.

Ein derartiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist daher im Ergebnis beim Politiker Grasser nicht steuerpflichtig, weil dem Vorteil aus dem Dienstverhältnis Werbungs­kosten gegenüberstehen. Anders wäre es zu beurteilen gewesen, wenn es sich um einen privaten Vorteil handelte. Ähnlich ist es bei einem Fahrzeug, das der Arbeitgeber einem Angestellten zur Nutzung überlässt. Fährt der Angestellte damit nur beruflich, dann ist die Fahrzeugnutzung kein steuerlicher Sachbezug, darf er dagegen auch privat fahren, liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Zu den damaligen Schlussfolgerungen: Die Abgabenbehörden kommen zum Schluss, dass weder dem „Verein zur Förderung der New Economy“ noch Herrn Bundesminister Grasser abgabenrechtliche Verfehlungen anzulasten sind. Und dieses Ergebnis ist in einem Verfahren zu Stande gekommen, bei dem ich selbst – selbstverständlich! – von Beginn an gesagt habe, dass ich alle Weisungsbefugnisse in diesem Zusammenhang zurücklege und Alfred Finz ersuche, den Kontakt mit den Behörden zu machen. Alfred Finz hingegen hat mehrfach erklärt, dass er den Behörden nur den Auftrag gegeben hat, das im Detail, umfassend und objektiv zu prüfen, ihn gar nicht in diese Prüfung einzubinden, ihm auch nicht darüber zu berichten, sondern ihm erst am Ende das Ergebnis auf den Tisch zu legen.

Ich nehme das einfach für die ungefähr zehn Mitarbeiter und die zwei Finanzämter in Anspruch, dass man sagt, wir sollten doch das Vertrauen in die Behörden, in diese zwei Finanzämter, in diese zehn Mitarbeiter haben – auch dann, wenn Ihnen das Ergebnis nicht passt. Hier hat man korrekt geprüft, hier ist man im Detail vorgegangen. Das Ergebnis ist: Es ist kein steuerliches Vergehen.

Ich bitte, dass man, falls Sie auch an dieses Ergebnis nicht glauben sollten, eine solche Sache nicht völlig unkoordiniert angeht. Selbstverständlich habe ich, als mir der Verein sagte, wir wollen eine Homepage machen und wir wollen dich dabei als Leit­person haben, dem Verein gesagt: Prüft das in allen rechtlichen Fragen auf und nieder, damit völlig klar ist, dass hier zu 100 Prozent rechtlich korrekt gehandelt wird! Des­wegen hat mich auch das Ergebnis überhaupt nicht überrascht, weil von Beginn an klar war, dass man hier absolut korrekt vorgegangen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Zu den Fragen 12 und 13:

Ich hoffe, Herr Professor, dass es Ihnen nicht Leid tut, dass Sie so detailliert gefragt haben. Ich bitte um Verständnis, dass ich so ausführlich bin, aber ich habe gedacht, da man im Nationalrat den Eindruck hatte, ich sei nicht besonders auskunftsfreudig, ich sage Ihnen heute alles bis ins letzte Detail. (Bundesrat Konecny: Sie haben uns schon viel verraten! Das ist hoch interessant! Bitte weiter so! Bleiben Sie so detailliert!) – Es freut mich sehr, wenn ich Sie hier gut unterhalten kann. (Bundesrat Konecny: Das glaube ich nicht!)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite