Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 14

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damals noch ziemlich dicht geknüpfte Netz der Sicherheitsexekutive auch für andere Aufgaben, die primär den Ländern dienen, zu nutzen, ist eine andere Frage. Aber es kann weder durch die landesgesetzliche Einseitigkeit eine Belastung geben noch um­gekehrt, wie wir es in den letzten Jahren erlebt haben, durch eine bundesgesetzliche Regelung, gegen die die Länder nur eine sehr begrenzte Möglichkeit haben, sich zur Wehr zu setzen.

Wenn es also einen neuen Finanzausgleich gibt – und es wird ihn geben müssen –, dann kann er nicht nur darin bestehen, dass unter Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Entwicklungen, wie das üblich ist, einzelne Steuerkategorien bis zur dritten Kommastelle hinter dem vollen Prozentsatz auf die einzelnen Finanzausgleichs­partner aufgeteilt werden, sondern es muss auch eine wirkungsvolle, eine wirkungs­vollere Regelung hinsichtlich der Vermeidung einseitiger Belastungen anderer Partner geben. In aller Bescheidenheit gesagt: Da könnte – und damit bilde ich auch die Brücke zum zweiten von Ihnen angeschnittenen Thema – die Länderkammer eine be­sondere Rolle spielen, weil sich eben der Konsultationsmechanismus in seiner gegen­wärtigen Form als wirkungslos erwiesen hat.

Der Herr Landeshauptmann hat mit Recht auf die Notwendigkeit verwiesen, im Kon­vent zu Ergebnissen zu kommen, die eine schlankere Verwaltung, eine Straffung des Verfassungstextes und auch die Durchsetzung konsensfähiger neuer, grundlegender Ideen ermöglichen. So wie Sie, Herr Landeshauptmann, gehöre ich dem Konvent an und habe auch in drei Arbeitsausschüssen detaillierte Arbeit mitgeleistet. Ich sage ganz offen, dass ich sehr, sehr skeptisch bin, und zwar deshalb, weil es eine wenig fruchtbare Vermengung von gesellschaftspolitischen Grundsatzpositionen auf der einen Seite und wichtigen, aber letztlich technischen Regelungsbedürfnissen auf der anderen Seite gibt.

Es scheint mir nicht so zu sein, dass das Projekt des Konvents in seinem Ablauf zielorientiert durchdacht ist. Es hat das Präsidium den Arbeitsausschüssen – darunter auch einem, der sich mit dem Finanzausgleich zu beschäftigen hat – Themata, Aufga­benkataloge vorgegeben, aber dies in völlig offener Form. Wir sind jetzt in der Phase, in der diese Arbeitsausschüsse dem Plenum ihre Berichte vorlegen, und dort gibt es auch Debatten darüber.

Aber die Grundfrage ist natürlich nicht beantwortet. Erstens – Sie haben ein vor allem für die Länder und damit auch für den Bundesrat wichtiges Thema herausgegriffen –: Wie kann man diese Zahnräder zusammenfügen? – Die Idee, ein Drei-Säulen-Modell der Kompetenzen zu entwickeln, hat etwas Faszinierendes an sich. Es besteht Konsens im Konvent – „Konsens“ ist allemal übertrieben, aber es gibt eine relativ breite Unterstützung für diese Idee –: ausschließliche Bundeskompetenzen auf der einen Seite, ausschließliche Landeskompetenzen auf der anderen Seite und eben – „ge­mischte“ würde ich gar nicht sagen – freie Kompetenzen in der Mitte. Dort gilt zunächst einmal das „Recht des ersten Bisses“: Wer die Regelungsnotwendigkeit empfindet, regelt. Eine bundeseinheitliche Regelung über Landesregelungen sollte nur in einem besonderen, den Konsens der Länder im besonderen Maße erfordernden Verfahren möglich sein.

Aber der Grundgedanke dieses zunächst theoretischen Konstrukts fragt und muss danach fragen, welche Kompetenzen in dieser mittleren Säule angesiedelt sind. Sie haben das Bedenken ausgesprochen, Herr Landeshauptmann – und das teile ich nach manchen Diskussionsverläufen –, dass außer der Verfügung über das Landeswappen und die Landesfahne nichts mehr in den ausschließlichen Länderkompetenzen übrig bleibt. Alles rutscht in die mittlere Säule. – Das ist zwar nicht im Sinne der Erfinder, aber eine Idee, die man ausgesprochen hat, hat keinen Eigentümer mehr; an dieser dürfen auch andere „herumbosseln“. Das darf es nicht geben.

 


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