Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Auf Grund eines dem Präsidenten zugekommenen Vorschlags ist beabsichtigt, die Punkte 2 bis 4, 6 bis 10 sowie 11 und 12 der Tagesordnung jeweils unter einem zu verhandeln.
Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.
1. Punkt
Wahl eines Schriftführers für den Rest des
1. Halbjahres 2004
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 1. Tagesordnungspunkt: Wahl eines Schriftführers für den Rest des 1. Halbjahres 2004.
Diese Wahl ist notwendig geworden, da Frau Bundesrätin Johanna Schicker auf ihr Bundesratsmandat mit Ablauf des 29. Feber 2004 verzichtet hat. Ich werde diese Wahl sogleich, sofern sich kein Einwand erhebt, durch Handzeichen vornehmen lassen.
Es liegt ein Wahlvorschlag vor, und dieser lautet, Frau Bundesrätin Johanna Auer für den Rest des 1. Halbjahres 2004 zur Schriftführerin des Bundesrates zu wählen. Der Wahlvorschlag wurde von der sozialdemokratischen Fraktion eingebracht und ist genügend unterstützt.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich darf die Gewählte fragen, ob sie die Wahl annimmt.
Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Geschätzte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für das Vertrauen und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke vielmals. Ich darf Ihnen ganz herzlich gratulieren und freue mich schon, wenn Sie dann hier heroben Platz nehmen.
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
25. Februar 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Universität für
Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) (385 d.B. und 408 d.B.
sowie 6987/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
25. Februar 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a
B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über den Ausbau des
Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) samt Anlage
(386 d.B. und 409 d.B. sowie 6988/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2004 betreffend ein Übereinkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite