Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 47

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die Universitätsforschungsinfrastruktur, fast 11 Millionen € für Vorziehprofessuren und insgesamt 600 000 € für Sonderlehrveranstaltungen und Forschungsstipendien.

Das ist eben eine neue Art der Finanzierung, und zwar nicht eine nach dem Gieß­kannenprinzip, sondern eine Finanzierung, die auf vier Pfeilern ruht: Das ist einmal das staatlich zugewiesene Budget, das sind weiters die Studiengebühren, die voll bei den Universitäten bleiben, sowie die Mittel der deutlich angehobenen Forschungsförde­rung – über 1 Milliarde € wurde ja über die Forschungsförderung zur Verfügung ge­stellt – und schließlich die eigenen Einnahmen durch Weiterbildungsangebote, durch andere Dienstleistungen, durch Auftragsforschung oder durch Sponsoring etwa.

Letztendlich wird sich herausstellen, dass, wenn wir das Gesamtbudget bewerten, pro Kopf, also pro Studierendem ein wesentlich höherer Beitrag, als oft weitergetragen wird, herauskommt und wir dabei im europäischen Spitzenfeld liegen werden.

Ebenso bin ich überzeugt davon, dass es für viele Verantwortliche in den Universitäten eine große, aber erfreuliche Herausforderung sein wird, Wirtschaftlichkeit nicht nur zu unterrichten und zu lehren, sondern auch am praktischen Beispiel vorzuleben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich meine, an dieser Stelle ist es auch wichtig, all jenen zu danken, die am Standort Krems innerhalb dieser kurzen Zeit diese Erfolge möglich gemacht haben. Zu danken ist also den Verantwortlichen im Bereich des Bil­dungsministeriums unter der Führung von Frau Bundesministerin Gehrer, dem Land Niederösterreich unter den Landeshauptleuten Ludwig und Pröll, da das Land Nieder­österreich, ergänzend zur Finanzierung des Bundes, insgesamt 47,3 Millionen € hiefür veranschlagt hat, um den Ausbau der DUK, der bis zum Jahre 2005 abgeschlossen sein wird, zu fördern. Nicht zuletzt zu danken ist auch dem Team in Krems vor Ort unter dem jetzigen Rektor Universitätsprofessor Dr. Werner Fröhlich, da eben alle kon­sequent und kompetent an der Erreichung dieser Ziele gearbeitet haben. Man kann stolz auf dieses Ergebnis sein – und ich wünsche auch weiterhin alles Gute!

Hoher Bundesrat! Ich bin überzeugt davon, dass wir auch mit der Zustimmung zum Übereinkommen zwischen den vorhin im Bericht genannten Staaten in Osteuropa und unserem Land zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Hochschul­bildung einen sehr wertvollen Beitrag zur Etablierung des heimischen Bildungssektors leisten können.

Die Unterstützung des kulturellen und wissenschaftlichen Austausches zwischen Ös­terreich und den Nachbarländern, mit denen wir per 1. Mai noch stärker zusammen­wachsen werden, sollte uns ein Anliegen sein, und wir sollten uns gemeinsam für diese Ziele einsetzen.

Nachdem Ende 1993 in Budapest ein erstes Abkommen zwischen Österreich, Bulga­rien, Polen, der Slowakei, Slowenien und Ungarn betreffend Aufnahme der Zusam­menarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung im Rahmen von CEEPUS beschlos­sen wurde und sich in der Zwischenzeit der Kreis nach In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. Jänner 1995 um die Länder Kroatien, Tschechien und Rumänien erweitert hat, gab es bis heute einige hundert Studenten, die dieses Angebot genutzt haben.

Hoher Bundesrat! Die Intention dieses Übereinkommens liegt auf der Hand: Die akade­mische Mobilität in Mittel- und Osteuropa soll erzielt, Netzwerke zwischen Hochschul­einrichtungen in den jeweiligen Regionen sollen mittels Stipendien gefördert, gemein­same Studienprogramme mit Doppel- oder gemeinsamen Abschlüssen entwickelt wer­den. Vollstipendien, die dafür von jedem Mitgliedsland zur Verfügung gestellt werden, stehen für Studierende, für UniversitätsassistentInnen sowie ProfessorInnen für die anderen Vertragsstaaten zu deren Richtwerten und Konditionen zur Verfügung und beinhalten Lebenshaltungskosten, allfällige Laborgebühren, Unterkunft, gegebenenfalls


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