Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sinnvoll ist – ich kritisiere hier also nicht die Donau-Universität Krems – ist es, glaube ich, nicht sinnvoll, generell Bereiche, die in der Universität integriert und vernetzt abge­deckt waren, aus diesem Zusammenhang herauszuschälen.

Dasselbe trifft zum Beispiel auch auf die Medizinischen Universitäten zu. Diese leben ja – wie jede Wissenschaft – von Interdisziplinarität. Die besondere Qualität der Inns­brucker Medizinischen Fakultät zum Beispiel – inzwischen Universität – ist nur durch die engste Zusammenarbeit mit Bereichen der Naturwissenschaft möglich; das werden Ihnen auch sehr viele Mediziner bestätigen. Wieso muss man solche funktionierenden und guten Strukturen zerstören und dadurch Zusammenarbeit verkomplizieren?

Universitäten leben von der Zusammenarbeit und nicht von der Spezialisierung. Das ist eben einer der vielen Unterschiede zwischen Universitäten und einem herkömmlichen Wirtschaftsbetrieb. Auch wenn jetzt oft versucht wird, diesen Unterschied zu ignorie­ren – vielleicht weil ein Wirtschaftsbetrieb weniger unbequem ist, als das eine Univer­sität sein kann –, werden sich die Universitäten deshalb nicht in Wirtschaftsbetriebe verwandeln.

Eine Universität hat andere Ziele und deshalb auch andere Methoden, und eine dieser Methoden, die über lange Zeit gut funktioniert hat, ist Mitbestimmung. Eigentlich ist es ja interessant: Allerorts wird beklagt, die Jugend interessiere sich nicht für Politik. In Tirol zum Beispiel versucht man, diesem Problem so entgegenzuwirken: Es gibt einen Antrag von SPÖ und ÖVP, dass ein Konzept zur Jugendmitbestimmung erstellt werden soll. – Mitbestimmung wird also für wichtig gehalten. Sie ist eine Möglichkeit, Men­schen einzubinden und für den Staat und für Politik zu interessieren. Dort aber, wo funktionierende Mitbestimmungsmodelle existieren, wie auf der Uni, wird die Mitbestim­mung beschnitten.

Die Studierenden haben sich über lange Zeit konstruktiv eingebracht, sie haben an Entscheidungen mitgewirkt und diese mitgetragen. Diese Möglichkeit ist ihnen nun weitgehend genommen worden. Und niemand gibt gerne Rechte her und freut sich dann auch noch über Almosen – und nichts anderes sind jene Spuren von Mitsprache, die das UG 2002 gewährt –, das führt eben zu Protesten.

Weil wir in der Fragestunde eine so intensive Diskussion über die Finanzierung von Universitäten geführt haben und weil immer wieder behauptet wird, dass alle Imple­mentierungskosten übernommen werden, möchte ich nun noch ein kleines Rechenbei­spiel anfügen. Was nämlich immer vergessen wird, ist, dass es nicht nur Implementie­rungskosten gibt, sondern dass das Universitätsgesetz auch zu weiteren Mehrkosten führt. Das sind dann so banale Dinge wie zum Beispiel die Kosten, die durch einen Universitätsrat entstehen.

Ich habe mir das für meine Heimat-Universität Innsbruck einmal durchgerechnet – und weil wir ja hören, dass die Studiengebühren jetzt auch an der Universität bleiben, habe ich Studiengebühren sozusagen als Maßeinheit verwendet. Genauer gesagt, meine Rechnung war: Wie viele Studierende zahlen Studiengebühren, bis zumindest nur die Entschädigung der Universitätsräte für ein Jahr bedeckt ist? – Wenn ich jetzt nostal­gisch bin und in dieser Rechnung die Medizinische Universität noch zur Universität zähle, dann lautet das Ergebnis: Alle Studierenden der Theologischen Fakultät bezah­len ein Jahr lang nur dafür Studiengebühren, dass die finanzielle Entschädigung der Universitätsräte abgedeckt ist. Und wenn man jetzt nur die Stammuniversität für diese Rechnung verwenden möchte, sind es immer noch alle Studierenden der Institute für Anglistik und Amerikanistik.

Schauen Sie, wenn einerseits an der Donau-Uni Krems zum Beispiel Fernlehre geför­dert wird, ist das wichtig und gut und kann allen helfen, wenn aber andererseits Univer­sitäten nicht einmal Geld für Kopierpapier haben, dann passt mir das im Konzept nicht


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite