Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 112

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Militärbefugnisgesetz Rechnung tragen. Vor allem wollten wir, dass alle drei Rechts­schutzbeauftragten – also der nach der StPO, der nach dem Sicherheitspolizeigesetz und der nach dem Militärbefugnisgesetz – als Organe des Parlaments eingerichtet werden. Da das Gesetz erst 2008 in Kraft treten wird, gäbe es noch die Möglichkeit der Nachjustierung. Ich würde mir sehr wünschen, dass das geschieht.

Auch bei diesem Gesetzentwurf – so wie leider auch bei vielen anderen von dieser Regierung vorgelegten – gibt es wieder die Frage der Verfassungskonformität. So sieht Professor Mayer die verfassungsrechtlich garantierte Gewaltentrennung verletzt.

Ich habe die undankbare Aufgabe, jetzt schnell zu einem Ende kommen zu müssen, daher möchte ich das nicht im Detail ausführen. Ich halte es aber wirklich für problema­tisch, dass immer wieder Gesetzesbeschlüsse vorliegen, die verfassungswidrige Be­stimmungen enthalten oder bei welchen das Risiko, dass sie verfassungswidrig sind, sehr groß ist. Das ist eine Haltung der Bundesregierung, die mir nicht gefällt! Es ist nämlich nicht die Sache des Verfassungsgerichtshofes, ständig Fehler zu korrigieren, die im Gesetzgebungsverfahren gemacht werden.

Die Materie, die wir hier behandeln, ist so wichtig, dass es möglich sein müsste, dass eine eingehende Spezialdebatte darüber abgehalten wird. Die Anhörung der Experten war sehr ausführlich, die Debatte zu den Einzelbestimmungen aber leider nicht. Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail. In vielen Punkten wäre es noch möglich gewe­sen, Einigkeit zu erzielen.

Es wäre auch insofern noch genug Zeit dafür gewesen, als die Polizeireform noch nicht ausdiskutiert ist, und es wäre sinnvoll gewesen, beides zueinander in Beziehung zu setzen. Es ist schon richtig, dass die Struktur des Vorverfahrens davon nicht berührt ist, aber die Details und die Interaktion zwischen beiden wäre gemeinsam zu behan­deln gewesen. – Das ist einer der ganz wichtigen Kritikpunkte!

Aus diesem Grund, aber auch aus anderen, können wir nicht zustimmen. Das ist scha­de! Ihre Beamten haben wie immer ausgezeichnete Arbeit geleistet. Im Grundprinzip sind wir auch für eine Reform des Vorverfahrens in diese Richtung, aber es ist vieles zu inkonsequent und zu verschwommen und auch nicht mutig genug. – Das ist sehr schade! (Beifall bei der SPÖ und bei den Grünen.)

16.02

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich unterbreche nunmehr die Verhand­lungen zur Tagesordnung.

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Roswitha Bachner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Pensionspolitik-Desaster der Bundesregierung (2157/J-BR/04)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Roswitha Bachner, Kolleginnen und Kolle­gen an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumen­tenschutz.

Da diese inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verlesung durch die Schriftführung.

 


Ich erteile Frau Bundesrätin Roswitha Bachner als erster Anfragestellerin zur Begrün­dung der Dringlichen Anfrage das Wort.

 


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