Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 127

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Zur Frage 20:

Wenn es nach mir geht, so schnell wie möglich. Ich verweise auf die Verhandlungen zwischen Regierung und Sozialpartnern.

Zur Frage 21:

Ich bevorzuge nach wie vor eine Regelung, die zu einem bestimmten Stichtag alle Versicherten in ein faires und gerechtes Pensionssystem überführt. Ich darf im Übrigen aber auch darauf hinweisen, dass sich neben den laufenden Verhandlungen alle bewusst sind, dass dieses System in den Übergangsfristen auch verfassungskonform sein muss.

Zur Frage 22: Nein.

Frage 23 ist in folgender Weise zu beantworten:

Ich verweise auf das Fragerecht an den Herrn Bundeskanzler.

Zur Frage 24:

Der Bundesbeitrag zum ASVG wird im Jahre 2007 auf 1,6 Prozent des BIP absinken, und die Gesamtaufwendungen werden angesichts der heutigen Wirtschaftsdaten ver­mutlich sukzessive auf 8,8 Prozent absinken, das sind 630 Millionen €. Der Bundesbei­trag wird allerdings im Jahre 2010 um 0,1, im Jahre 2015 um 0,3, im Jahre 2020 um 0,4 und im Jahre 2025 um 0,6 Prozent des BIP verringert werden. Insgesamt soll damit aber auch für Pflege- und Gesundheitsleistungen Raum geschaffen werden. (Vizeprä­sident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Zur Frage 25:

Die Novelle enthält eine Fülle von Übergangsbestimmungen, durch die der Vertrauens­schutz entsprechend der verfassungsrechtlichen Judikatur gesichert ist: die Durchrech­nung bis zum Jahr 2028, vorzeitige Alterspension bis zum Jahr 2017, Senkung des Steigerungsbetrages bis zum Jahr 2008.

Zur Frage 26:

Die Sonderregelungen im Bereich des öffentlichen Dienstes sind dienstgeberseitig Vor­ruhestandsmodelle, wie sie auch in weiten Teilen der Privatwirtschaft üblich sind, und berühren das gesetzliche Pensionsanfallsalter nicht. Die Hinaufsetzung des Pensions­anfallsalters erfolgt im öffentlichen Dienst in gleicher Weise wie im Bereich der Pen­sionsversicherung. Die Anhebung des Anfallsalters für vorzeitige Alterspensionen er­folgt etappenweise, wobei vorzeitige Alterspensionen bis zum Jahre 2017 möglich sind.

Für Beamte ist das Tempo der Steigerung des Pensionsalters gegenüber der Re­form 1997, wie eingangs ausgeführt, deutlich gesteigert worden und beträgt nunmehr vier Monate statt einem Monat im Jahr.

Zur Frage 27:

Ein flexibler früherer Pensionsantritt ist im Regierungsprogramm unter dem Titel „Mit­tel- und langfristige Maßnahmen“ verzeichnet. Demnach soll erst nach dem Auslaufen der Frühpensionen beziehungsweise parallel dazu bei langer Versicherungsdauer und der Verlängerung der Durchrechnungszeiträume die Möglichkeit für einen früheren Pensionseintritt nach schwedischem Beispiel geschaffen werden.

Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass an der Invaliditätspension nicht gerüttelt wurde, sondern dass im Gegenteil sogar, wie die statistischen Zahlen beweisen, für Versicherte ohne Berufsschutz der Zugang zur Invaliditätspension verbessert wurde.

 


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