eine gravierende Zahl von zusätzlichen Pensionsansprüchen entstehen würde. Allerdings ist die Anrechnung der Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten im Rahmen des gegenwärtig diskutierten und von allen unterstützten individuellen Pensionskontos extrem wichtig, da bei einem derartigen Konto die Zugangsvoraussetzung von 15 Beitragsjahren kaum aufrecht bleiben könnte, sondern sie müsste vermutlich um die Familienleistungszeiten verringert werden. In diesem Falle würden die Frauen sehr wohl von der Umwandlung der Kindererziehungszeiten von einer Ersatzzeit in eine Beitragszeit profitieren.
Zur Frage 16:
Diese Frage ist seitens meines Ressorts nicht beantwortbar, weil dafür keine ausreichenden Daten zur Verfügung stehen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass die Daten erst mit Verzögerungen von Seiten der Pensionsversicherungsanstalten meinem Ministerium übermittelt werden und ich daher immer wieder auch auf Zwischendaten der Pensionsversicherungsanstalten angewiesen bin.
Zur Frage 17:
Da der 10-prozentige Deckel bei den Pensionskürzungen sowohl die Minderung bei der Bemessungsgrundlage als auch beim Steigerungsbetrag auffangen muss, werden nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem Jahre 2009 nur sehr wenige Frauen eine Pensionskürzung von weniger als 10 Prozent aufweisen. (Bundesrat Konecny: Das ist richtig!) Diese Aussage bezieht sich allerdings nur auf das derzeitige Antrittsverhalten.
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie können
bereits sehen, dass sich das Pensionsantrittsverhalten in den letzten Monaten
deutlich geändert hat und gerade auch die Zahl der Arbeitslosen über
60 Jahre deutlich im Sinken begriffen ist; die Prognosen für diese Jahre
lauten bereits: Arbeitskräftemangel. (Bundesrätin Bachner: In welchem
Land? – Bundesrat Konecny: Märchenstunde!)
Da aber gleichzeitig auch das Antrittsalter für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von gegenwärtig 56,5 auf 60 Jahre angehoben wird, werden alle künftigen Neuzugänge später in Pension gehen und somit auch mehr Versicherungszeiten aufweisen. Letzteres wird insbesondere bei Frauen zu einer höheren Pension führen, als sie bei Beibehaltung des gegenwärtigen Antrittsverhaltens bekommen würden.
Ich darf Sie auf die von Ihnen gemachten Ausführungen und jene der Arbeiterkammer hinweisen, die eine Erstreckung des Pensionsmodells 2003 auf spätere Jahre verlangt hat, weil erst ab den Jahren 2009 eine Erholung des Arbeitsmarktes und ab 2012 ein eindeutiger Mangel an Arbeitskräften in den Prognosen zu sehen ist. – Ich meine, die Daten, die für Sie gelten, sollten, auch wenn sie die Bundesregierung verwendet, nicht Anlass für Gelächter sein.
Zur Frage 18:
Dies wird ab dem Jahre 2009 der Fall sein.
Zur Frage 19:
Kurzfristig kann es tatsächlich der Fall sein, dass die Kindererziehungszeiten trotz Anhebung der Bemessungsgrundlagen infolge der fallenden Steigerungsprozente weniger wert wären als bisher. Allerdings ist diese Aussage zu relativieren, weil die Pensionsverluste mit 10 Prozent gedeckelt sind und daher die Absenkung des Steigerungsbetrages, die Ausdehnung des Bemessungszeitraums und die Änderung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten als Ganzes zu sehen sind und auch als Gesamtes zu beurteilen sein werden.
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