Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 137

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geld für Personen, die in den Jahren 2005 und 2006 nach 12-monatiger Arbeitslosig­keit in die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit hätten gehen können.

Wird neben der Alterspension eine die Pflichtversicherung begründende Erwerbstätig­keit ausgeübt, so wirkt diese pensionserhöhend, indem die Beiträge als Beiträge zur Höherversicherung gewertet werden. Es gibt einen Bonus bei Pensionsaufschub von 4,2 Prozent pro Jahr. Es gibt eine Deckelung der Verluste und einen Härteausgleichs­fonds.

Es erfolgte die Einführung eines allgemeinen maximalen Verlustdeckels zukünftiger Pensionen gegenüber bestehendem Recht in der Höhe von 10 Prozent; die Erweite­rung der Härtefallklausel, wonach Härtefälle, die sich ganz generell aus der Pensions­berechnung ergeben können, durch Gewährung von Leistungen aus dem Unterstüt­zungsfonds verhindert werden; die Schaffung eines eigenen Härteausgleichsfonds im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, aus dem Pensionisten, die durch die Pensionsreform besonders hart getroffen werden, eine Zuwendung erhalten.

Die Berücksichtigung von Präsenzdienstzeiten bis zu 30 Monaten als echte Beitrags­zeiten wurde als Verbesserung beim Präsenzdienst eingeführt. Schul- und Studienzei­ten: Erweiterung der derzeit mit vier Monaten pro Studiensemester und acht Monaten pro Schuljahr limitierten Ersatzzeitenanrechnung von Schul- und Studienzeiten auf sechs beziehungsweise zwölf Monate.

Invalide: Das maßgebliche Alter für die Bemessung einer Pension jüngerer Invalider wird von 56,5 Jahren auf das 60. Lebensjahr angehoben.

Für die Bezieher kleinerer Pensionen: Der Ausgleichszulagenrichtsatz und alle Pensio­nen bis zur Medianpension werden voll mit dem Verbraucherpreisindex valorisiert. Der Familienausgleichszulagenrichtsatz wird auf 1 000 € erhöht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann niemand sagen, dass diese Sozial­politik nicht freiheitliche Handschrift zeigt. (Bundesrat Konecny: Das ist eine Drohung!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Tatsache, dass die Harmonisie­rung der Pensionssysteme erste Priorität hat! ASVG-Pensionisten werden Belastungen ganz sicher nur dann verstehen, wenn auch andere Bereiche, vor allem privilegierte Bezieher von nicht beitrags- und leistungsgedeckten Pensionen im gleichen Maße betroffen sein werden.

Herr Sozialminister Herbert Haupt hat Ihre Fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie, mit sehr viel Geduld und sehr viel Sachverstand beantwortet. Dafür ist ihm zu danken. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Und dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Wir Freiheitlichen haben zur Frage der Pensionen auch weiterhin eine ganz klare Linie: Die Jugend muss wieder Vertrauen in die staatliche Pensionssäule gewinnen. Die Pri­vilegien im Pensionsbereich müssen fallen. Die Pensionskonten müssen schnell reali­siert werden, damit überhaupt Überblick gewonnen werden kann. Die Harmonisierung darf nicht bis ins Unendliche verschoben werden. Es muss zu einer Stichtagsregelung kommen. Jeder von den Österreicherinnen und Österreichern für die Altersvorsorge eingezahlte Euro muss wirklich für alle gleich viel wert sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren der Sozialdemokratie! Sie haben die österrei­chische Sozialmaschinerie durch zu hohe Drehzahlen bersten lassen. Der freiheitliche Sozialminister hat diese Sozialmaschinerie wieder in Gang gesetzt und bemüht sich mit vollem Engagement, den ordentlichen Lauf für die Zukunft zu sichern. Dies gelingt dem Sozialminister sehr gut, obwohl Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von


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