geld für Personen, die in den Jahren 2005 und 2006 nach 12-monatiger Arbeitslosigkeit in die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit hätten gehen können.
Wird neben der Alterspension eine die Pflichtversicherung begründende Erwerbstätigkeit ausgeübt, so wirkt diese pensionserhöhend, indem die Beiträge als Beiträge zur Höherversicherung gewertet werden. Es gibt einen Bonus bei Pensionsaufschub von 4,2 Prozent pro Jahr. Es gibt eine Deckelung der Verluste und einen Härteausgleichsfonds.
Es erfolgte die Einführung eines allgemeinen maximalen Verlustdeckels zukünftiger Pensionen gegenüber bestehendem Recht in der Höhe von 10 Prozent; die Erweiterung der Härtefallklausel, wonach Härtefälle, die sich ganz generell aus der Pensionsberechnung ergeben können, durch Gewährung von Leistungen aus dem Unterstützungsfonds verhindert werden; die Schaffung eines eigenen Härteausgleichsfonds im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, aus dem Pensionisten, die durch die Pensionsreform besonders hart getroffen werden, eine Zuwendung erhalten.
Die Berücksichtigung von Präsenzdienstzeiten bis zu 30 Monaten als echte Beitragszeiten wurde als Verbesserung beim Präsenzdienst eingeführt. Schul- und Studienzeiten: Erweiterung der derzeit mit vier Monaten pro Studiensemester und acht Monaten pro Schuljahr limitierten Ersatzzeitenanrechnung von Schul- und Studienzeiten auf sechs beziehungsweise zwölf Monate.
Invalide: Das maßgebliche Alter für die Bemessung einer Pension jüngerer Invalider wird von 56,5 Jahren auf das 60. Lebensjahr angehoben.
Für die Bezieher kleinerer Pensionen: Der Ausgleichszulagenrichtsatz und alle Pensionen bis zur Medianpension werden voll mit dem Verbraucherpreisindex valorisiert. Der Familienausgleichszulagenrichtsatz wird auf 1 000 € erhöht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es
kann niemand sagen, dass diese Sozialpolitik nicht freiheitliche Handschrift
zeigt. (Bundesrat Konecny: Das ist eine Drohung!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Tatsache, dass die Harmonisierung der Pensionssysteme erste Priorität hat! ASVG-Pensionisten werden Belastungen ganz sicher nur dann verstehen, wenn auch andere Bereiche, vor allem privilegierte Bezieher von nicht beitrags- und leistungsgedeckten Pensionen im gleichen Maße betroffen sein werden.
Herr Sozialminister Herbert Haupt hat Ihre Fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie, mit sehr viel Geduld und sehr viel Sachverstand beantwortet. Dafür ist ihm zu danken. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Und dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Wir Freiheitlichen haben zur Frage der Pensionen auch weiterhin eine ganz klare Linie: Die Jugend muss wieder Vertrauen in die staatliche Pensionssäule gewinnen. Die Privilegien im Pensionsbereich müssen fallen. Die Pensionskonten müssen schnell realisiert werden, damit überhaupt Überblick gewonnen werden kann. Die Harmonisierung darf nicht bis ins Unendliche verschoben werden. Es muss zu einer Stichtagsregelung kommen. Jeder von den Österreicherinnen und Österreichern für die Altersvorsorge eingezahlte Euro muss wirklich für alle gleich viel wert sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren der Sozialdemokratie! Sie haben die österreichische Sozialmaschinerie durch zu hohe Drehzahlen bersten lassen. Der freiheitliche Sozialminister hat diese Sozialmaschinerie wieder in Gang gesetzt und bemüht sich mit vollem Engagement, den ordentlichen Lauf für die Zukunft zu sichern. Dies gelingt dem Sozialminister sehr gut, obwohl Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite