Dann haben wir die Chance! (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Was in den nächsten Wochen für die Öffentlichkeit zur Diskussion steht und worauf wir sie aufmerksam machen wollen, ... (Anhaltende Zwischenrufe.) Tut weh, gell? Ja, so ist das Leben.
Wir sprechen von einem
Pensions-Volksbegehren und nicht von einem Pensionisten-Volksbegehren –
ein ganz wichtiger und wesentlicher Unterschied –, denn die
ÖVP/FPÖ-Bundesregierung macht Politik, die nicht den berechtigten Anliegen der
sozial Schwächeren entspricht. Dies bekommen insbesondere die Pensionistinnen
und Pensionisten zu spüren, etwa durch die kontinuierlichen Wertverluste ihrer
Pensionen seit dem Jahr 2000 – seit dem Jahr 2000, das ist genau
der Zeitpunkt, zu dem der „großartige“ Wechsel, von dem Sie immer so schwärmen,
stattgefunden hat (Ruf bei der ÖVP: Der
war wirklich Spitze!) –, durch viele Mehrbelastungen. Der bisherige Höhepunkt
dieser Politik ist die Pensionsreform des Jahres 2003, die in dieser Form
nicht notwendig war und eine zutiefst ungerechte Kürzung kleiner Einkommen, vor
allem auch der Pensionen, mit sich gebracht hat. (Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP.)
Das Pensions-Volksbegehren wendet sich in erster Linie gegen diese sozial ungerechte Form einer Reform, die nicht als Reform zu bezeichnen ist, gegen die massiven Mehrbelastungen kleiner Einkommen, es verlangt deutliche Korrekturen dieser Reform und schlägt Maßnahmen für eine langfristige, sozial verträgliche Absicherung der Pensionen vor. Deshalb sollten es auch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschreiben.
Das Pensions-Volksbegehren wendet sich in zweiter Linie auch gegen Eingriffe in bestehende Pensionen – die gibt es leider Gottes mehr als genug – und verlangt die Sicherung des Lebensstandards im Alter.
Warum dieses Volksbegehren eigentlich von
jedem – egal, welcher Partei er sich zugehörig fühlt –
unterschrieben werden müsste, ist eigentlich sehr einfach zu erklären: Das
Pensions-Volksbegehren fordert eine langfristige Absicherung unseres
Pensionssystems – darin wären wir uns einig, Herr Minister, wenn ich
Ihren Worten Glauben schenken darf –, aber durch die Erhöhung der
Erwerbsquote, eine Verbreiterung der Beitragsgrundlagen, Maßnahmen zur
Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit sowie die weitere Beteiligung des
Staates an der Pensionsfinanzierung – auch ein ganz wichtiger Punkt. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Böhm.)
Wenn man sich anschaut, was seit den fünfziger Jahren vereinbart ist, was der Staat beizutragen hat, und was er tatsächlich beiträgt, jemals beigetragen hat, bis heute beigetragen hat, stellt man fest, dass das weit von dem entfernt ist, was in der Vereinbarung steht.
Das Pensions-Volksbegehren wendet sich gegen Eingriffe in bestehende Pensionen, etwa durch Pensionsanpassungen unter der Inflationsrate. Ich sage es hier noch einmal: Jeder Bürger, der einen Pensionsanspruch hat, hat irgendwann einmal in der Form, dass er zu arbeiten begonnen hat, dass er Beiträge gezahlt hat, eine Vereinbarung getroffen, im Grunde einen Vertrag mit unterschrieben. Und dieser Vertrag wird von Ihnen gebrochen, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien – man kann es nicht anders sagen!
Das Pensions-Volksbegehren verlangt die Sicherung des Lebensstandards im Alter, der durch verschiedene Belastungen, etwa im Gesundheitswesen, bei Miet- und Energiekosten, weiterhin gefährdet ist.
Und es geht schließlich – das müsste doch auch über Parteigrenzen hinweg vielen Menschen zumindest verständlich sein – um Solidarität, um Solidarität zwischen Alt
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