und Polizeiposten in Ermangelung fehlender Staatsanwälte einen wichtigen Ansprechpartner verlieren.
Diese Strafprozessreform beinhaltet
vieles – einiges davon habe ich aufgezählt –, dem auf keinen Fall
zugestimmt werden kann. Ich möchte mit einem Zitat aus dem Schreiben von
Richtern und Staatsanwälten enden: Wer den Inhalt des Gesetzes mitträgt, hat
auch die uneingeschränkte Verantwortung dafür, dass das Gesetz in der Praxis
umsetzbar ist. Bisher ist das Gegenteil von umsetzbar garantiert. (Beifall
bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)
19.41
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.
19.42
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Werter Minister! Werte Vorsitzende! Hoch geschätzter Bundesrat! Ich glaube, die Sozialisten wissen ja, wie es geht – warum haben sie es in den letzten 30 Jahren nicht gemacht? (Bundesrätin Auer: Habe ich genau erklärt!) Ich wäre eigentlich schon interessiert daran, wieso die letzten 30 Jahre nichts geschehen ist. (Bundesrätin Auer: Das hat Ihnen meine Kollegin Hlavac erklärt und habe ich Ihnen erklärt!) Nur unter dieser Regierung ist es möglich gewesen, eine Reform zu machen, die wirklich weit reichend ist. Man muss wirklich dankbar sein, dass diese Konstellation zustande gekommen ist. Herzlichen Dank!
Ich muss auch danke sagen den Experten, die sich an den sechs Expertenrunden im laufenden Jahr beteiligt haben. Es ist sicher auch an politischen Meinungen gescheitert, dass kein Konsens zustande gekommen ist. Das ist meine persönliche Anschauung.
Wichtig ist, dass die Opferrechte dementsprechend gesichert sind, dass sie in der Hauptverhandlung das Gehörrecht haben, die Fortführung des Verfahrens über die Staatsanwaltschaft und über das Oberlandesgericht. (Bundesrat Konecny: Wissen Sie eigentlich, wovon Sie reden? – Bundesrätin Auer: Das ist ja sowieso klar, darüber reden wir ja nicht! ...!) – Sie wissen genau, worum es geht, aber keiner will die Tatsachen wahrnehmen. (Bundesrat Konecny: Aber wissen Sie, wovon Sie reden?)
Der Bereich der Exekutive zum Beispiel ist
genauestens geregelt. Das Handlungswesen der Exekutive und der Gendarmerie ist
genauestens im Gesetz geregelt, aber die Werkzeuge müssen dementsprechend
ausgeweitet werden. Das muss im Polizeireformgesetz auch geregelt werden, es
muss das eine ins andere eingreifen. Lauschangriff ist sicher wichtig, und man
hat es in Deutschland gesehen, da ist das Instrument des Lauschangriffes
missbraucht worden. Deshalb ist das auch wieder aufgehoben oder sehr stark
eingeschränkt worden. (Zwischenrufe bei
der SPÖ.) – Es ist das
Problem, dass Sie das nicht wahrhaben wollen, aber es ist leider so. (Bundesrat Konec-ny: Uns ist das Problem sehr wohl bewusst! Wir nehmen es
wahr! Sie offenbar nicht!)
Ich nehme es sehr wohl wahr, und ich sehe auch genau, was mit der Bundesanwaltschaft erreicht werden wollte. Da wollte nur erreicht werden eine ... (Bundesrätin Auer: Mit einem Bundesstaatsanwalt! Ist in unserem Entwurf gefordert!) – Bundesstaatsanwalt, ja, genau. Mit dem sollte nur erreicht werden, das Weisungsrecht des Justizministers abzuschaffen, aber es ist ja egal, ob eine parlamentarische Mehrheit den Bundesstaatsanwalt bestellt oder ob das der Justizminister macht. Das ist ja komplett das Gleiche.
Ich glaube, es ist schon irgendwie schwierig zu verstehen, wenn man den Rechtsschutzbeauftragten, wie schon vorher erwähnt, unter unserer Koalition mit der SPÖ be-
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