Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 165

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und Polizeiposten in Ermangelung fehlender Staatsanwälte einen wichtigen Ansprech­partner verlieren.

Diese Strafprozessreform beinhaltet vieles – einiges davon habe ich aufgezählt –, dem auf keinen Fall zugestimmt werden kann. Ich möchte mit einem Zitat aus dem Schreiben von Richtern und Staatsanwälten enden: Wer den Inhalt des Gesetzes mit­trägt, hat auch die uneingeschränkte Verantwortung dafür, dass das Gesetz in der Praxis umsetzbar ist. Bisher ist das Gegenteil von umsetzbar garantiert. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

19.41

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.

 


19.42

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Werter Minister! Werte Vor­sitzende! Hoch geschätzter Bundesrat! Ich glaube, die Sozialisten wissen ja, wie es geht – warum haben sie es in den letzten 30 Jahren nicht gemacht? (Bundesrätin Auer: Habe ich genau erklärt!) Ich wäre eigentlich schon interessiert daran, wieso die letzten 30 Jahre nichts geschehen ist. (Bundesrätin Auer: Das hat Ihnen meine Kol­legin Hlavac erklärt und habe ich Ihnen erklärt!) Nur unter dieser Regierung ist es mög­lich gewesen, eine Reform zu machen, die wirklich weit reichend ist. Man muss wirklich dankbar sein, dass diese Konstellation zustande gekommen ist. Herzlichen Dank!

Ich muss auch danke sagen den Experten, die sich an den sechs Expertenrunden im laufenden Jahr beteiligt haben. Es ist sicher auch an politischen Meinungen geschei­tert, dass kein Konsens zustande gekommen ist. Das ist meine persönliche Anschau­ung.

Wichtig ist, dass die Opferrechte dementsprechend gesichert sind, dass sie in der Hauptverhandlung das Gehörrecht haben, die Fortführung des Verfahrens über die Staatsanwaltschaft und über das Oberlandesgericht. (Bundesrat Konecny: Wissen Sie eigentlich, wovon Sie reden? – Bundesrätin Auer: Das ist ja sowieso klar, darüber re­den wir ja nicht! ...!) – Sie wissen genau, worum es geht, aber keiner will die Tatsachen wahrnehmen. (Bundesrat Konecny: Aber wissen Sie, wovon Sie reden?)

Der Bereich der Exekutive zum Beispiel ist genauestens geregelt. Das Handlungs­wesen der Exekutive und der Gendarmerie ist genauestens im Gesetz geregelt, aber die Werkzeuge müssen dementsprechend ausgeweitet werden. Das muss im Polizei­reformgesetz auch geregelt werden, es muss das eine ins andere eingreifen. Lausch­angriff ist sicher wichtig, und man hat es in Deutschland gesehen, da ist das Instrument des Lauschangriffes missbraucht worden. Deshalb ist das auch wieder aufgehoben oder sehr stark eingeschränkt worden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Es ist das Pro­blem, dass Sie das nicht wahrhaben wollen, aber es ist leider so. (Bundesrat Konec-ny: Uns ist das Problem sehr wohl bewusst! Wir nehmen es wahr! Sie offenbar nicht!)

Ich nehme es sehr wohl wahr, und ich sehe auch genau, was mit der Bundesanwalt­schaft erreicht werden wollte. Da wollte nur erreicht werden eine ... (Bundesrätin Auer: Mit einem Bundesstaatsanwalt! Ist in unserem Entwurf gefordert!) – Bundesstaatsan­walt, ja, genau. Mit dem sollte nur erreicht werden, das Weisungsrecht des Justizminis­ters abzuschaffen, aber es ist ja egal, ob eine parlamentarische Mehrheit den Bundes­staatsanwalt bestellt oder ob das der Justizminister macht. Das ist ja komplett das Gleiche.

Ich glaube, es ist schon irgendwie schwierig zu verstehen, wenn man den Rechts­schutzbeauftragten, wie schon vorher erwähnt, unter unserer Koalition mit der SPÖ be-


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