eine unabhängige Richterin oder ein unabhängiger Richter ist. Das ist der ganz wesentliche Punkt, der hier angesprochen wurde.
Ich kann mich erinnern, Herr Bundesminister – und vielleicht sind auch deshalb die Menschen in unserem Land so sensibilisiert in dieser Materie –: Vor ganz kurzer Zeit gab es Ihrerseits einen Auftritt in der Sendung „Zeit im Bild“, wo Sie in einer, muss ich sagen, sehr offenen Weise – das hat sicherlich vielen auch gefallen – Rede und Antwort zum Abbruch der im Umfeld des Herrn Bundesministers für Finanzen stattfindenden strafrechtlichen Erhebungen in einem Steuerverfahren gestanden sind.
Da ging es darum – ich will diese
Sache gar nicht mehr lange strapazieren –, dass ein Produkt, das nur
20 000 € wert ist, um 200 000 € gekauft wurde. Sie haben
sich da genau an die Buchstaben des Gesetzes gehalten, Herr Bundesminister,
davon bin ich überzeugt, aber ich habe mir dann nachher gedacht – und
wurde darin von vielen, die diese „Zeit im Bild“-Sendung auch gesehen haben,
bestätigt –, dass Sie, wenn ein Konzipient in Ihrer Rechtsanwaltskanzlei
diesen Sachverhalt auf den Tisch gelegt und nicht ganz spontan aus dem Bauch
heraus gesagt hätte: Das kann doch nur ein Scheingeschäft sein!, mit diesem
Konzipienten in der Kanzlei nicht mehr recht viel Freude gehabt hätten –
wenn ein Produkt, das um 200 000 € gekauft wird, nur
20 000 € wert ist und das in dieser Form als Sachverhalt auf dem
Tisch liegt. (Bundesrat Bieringer: Das hat er aber ganz klar
gesagt, der Bundesminister, in der „Zeit im Bild“, das war für jeden
verständlich!)
Ich glaube, Herr Bundesminister, es hat kein Mitglied einer Bundesregierung diese Vorgangsweise nötig, sondern man sollte hier wirklich die Kirche im Dorf lassen und eben ein strafrechtliches Verfahren einem – ich weiß nicht, ob ich die drei Kriterien jetzt richtig nenne – unabhängigen, unversetzbaren und unabsetzbaren Organ überlassen. Damit würde sich, glaube ich, die Bürgerin und der Bürger in diesem Land ganz einfach wohler fühlen.
Vielleicht noch ein Punkt, der mir im Zusammenhang mit dem Opferschutz ganz wesentlich erscheint, Herr Bundesminister: Ich glaube, dass es hier doch eine gewisse Ausweitung geben sollte, denn es gibt Menschen – ich hatte einmal so eine Mitarbeiterin –, die nicht in einen dieser Bereiche – also Angehörige, Opfer von Sexualdelikten, Unmündige und so weiter – hineinfallen, es gibt bei zahllosen Delikten wirklich traumatisierte Opfer. Und wenn diese nicht das „Glück“ – sage ich jetzt, unter Anführungszeichen – haben, in diese Schablonen, die durch diese Strafprozessordnungs-Novelle geschaffen werden, hineinzupassen, dann fallen sie da wirklich durch! Das ist also aus meiner Sicht ein ganz wesentlicher Punkt. Diese Opferregelung – ich spreche jetzt von der abgesonderte Vernehmung, also der Vernehmung ohne Anwesenheit des Täters – ist eine ganz, ganz wichtige menschliche Frage.
Abschließend noch ein Punkt, weil Sie, Herr Bundesminister, zuerst – und darum kommt da ein gewisses Misstrauen auf – davon gesprochen haben, Sie werden neue Stellen schaffen, um überhaupt diesen Fortschritt in der strafprozessualen Abwicklung zu schaffen. Ich kann sagen, dass sich in der Justizverwaltung, wenn man durch das Linzer Landesgericht geht und dort mit den Betriebsräten oder Personalvertretern spricht, eine gewisse Skepsis breit macht. Auch dort wurde zum Beispiel in der landesgerichtlichen Justizanstalt – Sie haben das zuerst „wissenschaftliche Begleitung“ genannt, Herr Bundesminister – von dem bundesdeutschen Beratungsunternehmen WIBERA festgestellt, dass in dieser Justizanstalt mit, glaube ich, ungefähr 230 Häftlingen durchaus in der Nacht mit fünf Justizwachebeamten das Auslangen gefunden werden kann. – Wie das funktionieren soll, weiß dort eigentlich niemand so recht.
Es gibt immer mehr Einlieferungen von Häftlingen mit irgendeiner psychischen Problematik, Gewaltbereitschaft und dergleichen mehr. Man kann da mit fünf Wachebeamten
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