Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 32

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Hingegen lehnen der Gemeindebund und vor allem der Städtebund überhaupt eine Mitfinanzierung der Steuerreform ab. Das kann ich als Vertreter des Finanzminis­teriums insofern nicht nachvollziehen, als gerade auch die Gemeinden und Städte bei der Steuerreform im Jahr 2001 Vorteile gehabt haben. Im Jahr 2001 sind wesentlich mehr Einnahmen hereingekommen, als vorgesehen waren. Es hat daher – insgesamt Länder und Gemeinden – eine um 500 Millionen € höhere Zuweisung an Länder und Gemeinden gegeben. Diese hätten eigentlich zurückgezahlt werden müssen, wurden jedoch nie zurückgezahlt. Damit ist unsere Auffassung: Man kann nicht nur die Vorteile haben und von den Nachteilen nichts wissen wollen, sondern: Wer den guten Tropfen hat, muss auch den schlechten Tropfen mit genießen. – Das ist schon eine altger­manische Spruchweisheit, und diese sollte auch hier gelten.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage dazu stellt Herr Bundesrat Mag. Gudenus.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Wie wer­den sich die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden unter Berücksichtigung der Steuerreform in den nächsten Jahren entwickeln? – Das ist eine Frage, die auch das Föderalismusinstitut in Innsbruck sehr interessiert.

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich gehe aus vom Jahr 2003, da haben die Länder 7 061 Millionen € Ertragsanteile gehabt, die Ge­meinden 6 118 Millionen. Im Jahr 2004: die Länder: 7 195 Millionen, die Gemeinden: 6 310 Millionen; im Jahr 2005: die Länder: 7 251 Millionen, die Gemeinden: 6 373 Mil­ionen; im Jahr 2006: die Länder: 7 399 Millionen, die Gemeinden: 6 509 Millionen. Das ist eine auf das Wifo gestützte Steuerprognose – die Realität kann dann je nach wirt­schaftlicher Entwicklung besser oder schlechter sein. Die Prognose wurde sehr vor­sichtig geschätzt, also nehme ich an, dass sie halten wird.

Sie sehen, dass es trotz Steuerreform, trotz relativem Entfall in absoluten Beträgen zu keiner Minderung kommt – aber auch zu keinen kolossalen Erhöhungen, das gebe ich zu.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zur 7. Anfrage.

Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Bader, um die Formulierung der Frage.

 


Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1317/M-BR/2004

„Soll – im Hinblick auf den in Begutachtung geschickten Entwurf eines Erlasses zur steuerlichen Behandlung von Zulagen und Zuschlägen im Bereich von Kranken­anstalten – die Steuerfreiheit von Zulagen gemäß § 68 EStG eingeschränkt werden?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich muss sa­gen, da ist ein bisschen etwas unglücklich gelaufen. Worum geht es hier? Es geht um die Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Kranken­anstaltenbereich; vor allem das Pflegepersonal ist davon betroffen, Krankenschwes­tern, Ärzte.

Im § 68 EStG ist das geregelt, und auf Grund unterschiedlicher Besoldungsordnungen haben wir eine Auseinanderentwicklung. Man kann nicht mehr vergleichen, was jetzt


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