Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 33

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eine Schmutzzulage ist, weil irgendwelche prozentuellen Anteile von irgendeiner Zu­lage besteuert werden. Diese Zulagen haben verschiedenste Bezeichnungen.

Uns ist es wichtig, dass in diesem Bereich gewährte Zulagen vergleichbar werden: Für gleiche Funktionen sollen gleiche Zulagen steuerbefreit sein.

Wir wollen keine Verschlechterung, das möchte ich hier ausdrücklich darlegen. Wir wollen keine Verschlechterung des bestehenden Zustandes, was § 68 betrifft. Es soll hier keine Gegenfinanzierung stattfinden, sondern es soll der Zustand beibehalten werden.

Wir haben versucht – und das war eigentlich ein Ersuchen aus den Bundesländern –, quer über die Bundesländer eine einheitliche Besteuerung sicherzustellen. Da sind noch Gespräche im Gang. Wir müssen ein Kunststück zustande bringen, da in Be­soldungsordnungen immer wieder neue Regelungen erfunden werden – und da gibt es dann eben einen prozentuellen Anteil von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahren­zu­lagen – und gleiche Funktionen gleich behandelt werden sollen, sodass zum Beispiel ein Operateur im Unfallbereich im Bundesland A genauso den Steuervorteil hat wie einer im Bundesland C.

Ich versichere aber: Es wird hier keine Verschlechterung stattfinden. Der Entwurf, der da ausgesandt wurde, war nur ein erster Entwurf und kommt so nicht in Geltung.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Welche Gründe sprachen für die Erstellung dieses Begutachtungsentwurfes?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Es ist eigent­lich der Wunsch aus den Bundesländern gekommen, die quasi befürchtet haben, dass da eine Hinauflizitierung von irgendwelchen Zulagenregelungen erfolgt. Sie waren an einer einheitlichen Besteuerung nach denselben Grundsätzen interessiert.

Aber da das ein gewachsenes Wesen ist und Personalvertreter – ich war selbst zwölf Jahre lang Personalvertreter – diesbezüglich sehr erfindungsreich sind – wie kann man Zulagen erfinden?, und dann erfindet man noch einen Anteil für eine Schmutzzulage und hat damit eine steuerbefreiende Wirkung –, hat sich da ein Baum mit verschie­denen Verästelungen entwickelt. Diesen zurückzuschneiden wird uns noch viel Arbeit bereiten.

Aber was ich hier garantiere – weil es diesbezüglich eine Befürchtung gab –: Es wird zu keiner Verschlechterung derzeit bestehender Regelungen kommen. Wir wollen keine Verschlechterung des § 68 Einkommensteuergesetz haben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Nächste Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Zellot, bitte.

 


Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Herr Staatssekretär! Gibt es eine Rechtsprechung zu dem Thema, in welchem Umfang und unter welchen Voraus­set­zungen Zulagen und Zuschläge im Bereich von Krankenanstalten steuerfrei zu stellen sind?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ja, es gibt eine umfangreiche Rechtsprechung, die auch in den Lohnsteuerrichtlinien 2000, Rand­zahl 1136, nachzulesen ist. Wenn man da die Judikatur hernimmt, dann sieht man, dass da immer von Vergleichsgruppen ausgegangen wird. Beim Arzt zum Beispiel sind nicht Ärzte der einzelnen Fachrichtung zu vergleichen, das ist zu wenig, sondern man


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