Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 34

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muss unterscheiden nach Ärzten in Unfall-, Intensivstationen sowie in psychiatrischen Stationen. Nicht verglichen wird damit ein Anästhesist, der hat wieder eine andere steuerliche Behandlung – all das ist nachzulesen –, oder zum Beispiel ein Facharzt für Röntgenologie. Es ist also sehr kasuistisch und sehr streng nach Funktionen.

Die Absicht der Judikatur ist: Alle, die eine vergleichbare Funktion ausfüllen, sollen dieselbe Erschwerniszulage haben. – Es muss natürlich in der Besoldungsordnung eine derartige Zulage auch vorgesehen sein.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Konrad, bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Warum sind Spenden an gemeinnützige Organisationen steuerlich nicht absetzbar, Teile des Kirchenbeitrages jedoch schon?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Es hat im Zuge der Steuerreform-Diskussion natürlich vielfältigste Wünsche nach Absetzbarkeit gege­ben, zum Beispiel im künstlerischen Bereich, für Entwicklungshilfeorganisationen. Wir hatten ein diesbezügliches Konzept vor, nämlich dass wir einen einheitlichen Absetz­betrag vorsehen, den man dann für verschiedenste Zwecke nützen kann. Es war dann aber eine Frage der Finanzierung: Was kann man sich im Rahmen einer Steuerreform unter Beibehaltung des Stabilitätspaktes leisten? Und da mussten dann gewisse Abstriche gemacht werden. Daher haben wir die derzeit bestehenden Möglichkeiten nicht ausgeweitet.

Vielerlei Dinge sind unter die Räder gekommen, zum Beispiel auch Bagatellsteuern: Gerade heute im Zusammenhang mit der Frage Basel II wäre die Kreditvertragsgebühr im Hinblick auf die Höhe von Krediten abzuschaffen. Aber das ist eine Frage der Finanzierung, und wir mussten hier einen Kompromiss eingehen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zur 8. Anfrage.

Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Gruber, um die Formulierung der Frage.

 


Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist zwar eine sehr persönliche Frage, und zwar direkt an den Herrn Finanzminister, aber mich interessiert Ihre Antwort:

1323/M-BR/2004

„Werden Sie in Zukunft als Mitglied dieser Bundesregierung, das auf die Verfassung angelobt ist und welchem daher eine Vorbildfunktion zukommt, die Grundrechte – also auch die Pressefreiheit – respektieren?“

Ich weiß nicht, ob Sie sich mit dem Herrn Finanzminister vorher kurz unterhalten haben, ich bin sehr gespannt auf die Antwort.

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Nebenan­merkung: Ich unterhalte mich täglich mit ihm – wir haben eine hervorragende Team­arbeit –, auch über derartige Fragen selbstverständlich.

Alle Mitglieder der Bundesregierung, selbstverständlich auch ich und auch der Herr Finanz­minister, bekennen sich durch ihren Eid auf die Bundesverfassung zur öster­reichischen Rechtsordnung und den dort geltenden Normen. Dies gilt selbstver­ständlich auch für die in Artikel 10 Menschenrechtskonvention normierte Meinungs­frei­heit.

 


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