Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 50

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10.54

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Meine Damen und Herren! Das Kinderbetreuungsgeld ist ein weiterer Schritt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, und dafür sind wir sehr dank­bar. Ich spreche jetzt hier als Vertreterin der Wirtschaft und als Vertreterin der Selbständigen und Unternehmerinnen, und es ist mir hier ein besonderes Anliegen, auf die spezielle Situation der Unternehmerin hinzuweisen. Ich weiß, dass wir dieses Problem hier nicht lösen können, aber ich nehme jede Gelegenheit wahr, um auf diese speziellen Bedürfnisse und Situation aufmerksam zu machen.

Für Unternehmerinnen ist die Zuverdienstgrenze mit dem Unternehmensgewinn ge­kop­pelt. Wer sich in der Wirtschaft auskennt, weiß, dass Gewinn nicht gleich Entnahme bedeutet. Viele Unternehmerinnen machen nämlich genau das und müssen das machen, was man von ihnen erwartet: Sie lassen den Gewinn im Unternehmen, denn sonst haben sie bald kein Unternehmen mehr. Wir wissen alle, dass die Unter­nehmerinnen meist in sehr kleinen Betrieben mit einem bis drei MitarbeiterInnen arbeiten, und da ist es ganz wichtig für den Fortbestand des Betriebes, dass man nicht den gesamten Gewinn entnimmt.

Deshalb ist meine große Bitte, dass man für die Unternehmerin die Zuverdienstgrenze in eine Entnahmegrenze umwandelt. Das ist auch meine Bitte an dich, Herr Staats­sekretär, sich dafür einzusetzen. Es sind ja gerade die Unternehmerinnen, die die meisten Kinder in Österreich haben und diese unter sehr schwierigen Bedingungen großziehen müssen. Ich weiß, wovon ich rede, ich habe meine Kinder immer im Unternehmen mitgehabt. Ich bin eine so genannte „Känguru-Mutter“, es ist jedenfalls nicht einfach.

Ich bitte Sie, wenn es Maßnahmen gibt, um die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie zu erleichtern, dass man auch die besonderen Bedürfnisse der Unternehmerin­nen berücksichtigt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der Frei­heitlichen, der SPÖ und der Grünen.)

10.55

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

 


10.56

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung, gegen das Bundesgesetz, mit dem das Karenzurlaubszuschussgesetz, das Karenzgeldge­setz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, wird soziale Ungleichheit, um nicht zu sagen, soziales Unrecht, beseitigt.

Meine Damen und Herren! Die von der damaligen Regierung, bestehend aus ÖVP und SPÖ, 1996 eingeführte Rückzahlung mit einer Verzinsung von 15 Prozent gehört damit der Geschichte an. Diese Maßnahme kann auch als Sozialleistung einer blau-schwarzen Regierung in die Geschichte eingehen. Der Verzicht auf die Rückzahlung der Zuschüsse zum Karenzgeld, aber auch die damit verbundene Abschaffung des, wie ich meine, überhöhten Zinssatzes von 15 Prozent ist für viele Menschen, für rund 60 000 Mütter und Väter, ein richtiger sozialer Schritt in die richtige Richtung und bringt vor allem für 60 000 Betroffene soziale Gerechtigkeit.

Das, meine Damen und Herren, ist eine Sozialpolitik, wie wir sie uns vorstellen, um nicht zu sagen, Sozialpolitik vom Feinsten. Das ist Sozialpolitik, wie sie von ÖVP und SPÖ in der Vergangenheit nie gemacht wurde.

 


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