Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 51

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Wir, die Vertreter der Regierungsparteien, haben das Kinderbetreuungsgeld eingeführt, wir haben die Zuverdienstgrenze angehoben, wir haben die Familienbeihilfen erhöht, wir haben die Kindererziehungszeiten von 18 auf 24 Monate ausgedehnt, wir haben die Familienhospizkarenz geschaffen, wir haben die Bemessungsgrundlage für die Bewer­tung von Kindererziehungszeiten auf drei Jahre angehoben, und wir beseitigen so­ziales Unrecht, wie eben mit der gegenständlichen Beschlussfassung, welches von Vorgängerregierungen geschaffen wurde.

Das ist eine neue Qualität der Politik, wie ich meine, und das, meine Damen und Herren, kann durchaus als Sozialpolitik vom Feinsten bezeichnet werden. Das ist Familienpolitik, wie sie sein soll, und ich freue mich, dass die Vertreter der größeren Oppositionspartei, der SPÖ, dies erkannt haben und diesen Beschluss mittragen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.58

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Daher ist die Debatte geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Karenzurlaubszuschuss­ge­setz, das Karenzgeldgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und das Kinderbetreuungs­geldgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Emis­sions­zertifikategesetz – EZG) (400 d.B. und 417 d.B. sowie 7001/BR d.B. und 7004/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Haller übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Ing. Hermann Haller: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz über ein System für den Handel mit Treibhaus­gasemis­sions­zer­tifikaten (Emissionszertifikategesetz – EZG).

Das von den Vereinten Nationen eingesetzte Intergovernmental Panel on Climate Change hat in seinem Dritten Sachstandsbericht im Jahr 2001 die Aussage getroffen, dass es verstärkte Beweise für den durch den Menschen verursachten Treibhauseffekt gibt. Die internationale Staatengemeinschaft hat auf das Problem Klimawandel durch Annahme der Klimarahmenkonvention 1992 und des Kyoto-Protokolls 1997 reagiert.


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