Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 52

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Das Kyoto-Protokoll sieht für die EU und alle Mitgliedstaaten ein Reduktionsziel für die Treibhausgasemissionen von 8 Prozent im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 vor.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält Bestimmungen über die Geneh­migung für Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die unter das Emissionshandels­system fallen, sowie Regelungen für die Überwachung und Meldung von Treibhaus­gasemissionen und die Überprüfung durch unabhängige Prüfeinrichtungen.

Weiters ist vorgesehen, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Pläne für die Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten an die Betreiber der betroffenen Anlagen auf Grund von exakt definierten Kriterien erstellt.

Die Zertifikate sind in der ganzen EU frei handelbar. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat ein Register für die Verbuchung der Zertifikate zu führen, in dem jede Transaktion aufscheint.

Die Anlagenbetreiber sind verpflichtet, für die erfassten Treibhausgasemissionen der Anlage (ab 2005 Kohlendioxid) in jedem Jahr Zertifikate an die Behörde zurück­zu­geben. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung sind Pönalen vorgesehen.

Ziel des Gesetzes ist es, durch die Schaffung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten einen Beitrag zur Erreichung des österreichischen Reduktionsziels von 13 Prozent der Emissionen von Treibhausgasen zu leisten und die Emissionshandelsrichtlinie der EU umzusetzen. Durch das gemeinschaftliche System sollen ökonomische Effizienzgewinne bei der Erreichung von CO2-Reduktionszielen lukriert werden.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Kollege! Ich darf Sie bitten, vor allen Dingen den Antrag zu stellen, wie sich das Plenum nach der Ausschussberatung verhalten soll.

 


Berichterstatter Ing. Hermann Haller (fortsetzend): Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich wiederhole: Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat in seiner Sitzung be­schlossen, dem Plenum zu empfehlen, keinen Einspruch zu erheben.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Ich bitte Herrn Kollegen Kraml, das Wort zu ergreifen.

 


11.02

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Emissionszertifikategesetz kann niemand so wirklich zufrieden sein. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.)

Es ist so, Herr Bundesminister! Ich bin nicht wirklich zufrieden damit, und zwar des­halb, weil es nicht zu tatsächlichen Einsparungen bei den Treibhausgasen führen wird. Meiner Meinung nach führt dieses Gesetz zu einem nicht gewollten Lenkungs­effekt, und zwar dahin gehend, dass Investitionen dort getätigt werden, wo die Sache am billigsten ist, und das ist nun einmal nicht in Österreich. Ich nenne das „virtuelle Einsparungen“, die auf dem Papier stattfinden, in Wirklichkeit aber weniger bringen.

 


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